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published on 10.01.2022

Was passiert, wenn ein Arbeitgeber zahlungsunfähig ist?

Wenn ein Arbeitgeber plötzlich zahlungsunfähig ist, wird in der Regel ein Insolvenzverfahren eröffnet. Wie das abläuft erläutern wir in diesem Artikel ►

Arbeitgeber zahlungsunfähig – wie geht man vor

Tritt der Fall ein, dass man als Arbeitgeber zahlungsunfähig wird, muss gehandelt werden. HAEMMERLE informiert Unternehmer über alle wichtigen Fakten zum Insolvenzfall. Als Arbeitgeber stehen Unternehmer in der allgemeinen Zahlungspflicht. Kann diese nicht mehr erfüllt werden, ist der Arbeitgeber zahlungsunfähig und muss Insolvenz anmelden. Sowohl das Unternehmen als auch seine Gläubiger sind dazu befugt, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Das Amtsgericht entscheidet dann über den weiteren Verlauf.

Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens - Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Laut gängiger Rechtsprechung im Insolvenzrecht ist der Arbeitgeber zahlungsunfähig, sobald er innerhalb von 21 Tagen weniger als 90 % der Verpflichtungen des Unternehmens nachkommen konnte. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit ist ein Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage ihrer Zahlungsverpflichtung zum Fälligkeitszeitpunkt nachzukommen. Bei dem Begriff der Überschuldung ist dieser Zeitpunkt bereits überschritten und das Unternehmen verfügt nicht mehr über genügend Ressourcen, um seine Kosten zu decken. Haben Sie Fragen hierzu? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Ist der Arbeitgeber zahlungsunfähig, wird unterschieden zwischen:

  •  Drohender Zahlungsunfähigkeit
  • Überschuldung

Wer meldet bei Zahlungsunfähigkeit Insolvenz an?

In der Regel gilt, alle juristischen Personen müssen Insolvenz beantragen, sobald sie ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Wird beispielsweise eine GmbH zahlungsunfähig, muss sie dies melden. Privatpersonen hingegen müssen nicht zwangsläufig einen Insolvenzantrag stellen, d.h. sie werden nicht vom Gesetzgeber hierzu verpflichtet. Hier gilt es allerdings auch die gesetzten Fristen zu beachten. Ist der Arbeitgeber zahlungsunfähig und es liegt bereits eine Überschuldung vor, muss innerhalb von drei Wochen ein Insolvenzantrag gestellt werden. Versäumt ein Unternehmen es, den Insolvenzfall rechtzeitig zu melden, kann das strafrechtliche Folgen haben, insbesondere der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung Befindet sich das Unternehmen noch im Prozess der drohenden Zahlungsunfähigkeit, steht es dem Unternehmen frei selbst zu entscheiden, ob es Insolvenz anmelden möchte, um beispielsweise eine Sanierung oder eine Bereinigung der Schulden zum Beispiel mittels eines Insolvenzplans vorzunehmen.

Arbeitgeber zahlungsunfähig – Ablehnung oder Annahme des Insolvenzverfahrens

Ist ein Insolvenzverfahren erst einmal beantragt, stellt sich die Frage, wie es bei der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens weitergeht. Das Amtsgericht prüft nun, ob der Wert des Unternehmens hoch genug ist, um die Kosten des anstehenden Verfahrens zu decken. Erfüllt das Unternehmen diese Voraussetzung nicht und es auch keine Aussicht darauf gibt, dass der Betrag im Rahmen einer vorläufigen Insolvenz zusammenkommt, kann es dazu kommen, dass das Insolvenzverfahren mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse abgelehnt wird. Übrigens: Wir von HAEMMERLE bieten unter anderem Industrie- und Insolvenzauktionen, bei denen Maschinen und Lagerbestände schnell und erfolgreich verwertet werden.

Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens – Ablauf des Insolvenzverfahrens

Wird der Insolvenzantrag angenommen, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder das Gericht stellt einen Insolvenzverwalter oder - sofern entsprechend beantragt - das Unternehmen geht den Weg der Eigenverwaltung, was bedeutet, dass der Geschäftsführer sich den Aufgaben, aber auch des Haftungsrahmens des Insolvenzverwalters annimmt. Ist ein Insolvenzverwalter erst einmal bestimmt, hat dieser drei Monate Zeit, um sich einen Überblick über die Situation des Unternehmens zu verschaffen und legt anschließen seinen Bericht vor. Der Insolvenzverwalter entscheidet darüber, ob eine Weiterführung des Unternehmens sinnvoll ist. Für Gläubiger stellt dieser Bericht die Grundlage für eine Entscheidung darüber dar, ob Sanierungen veranschlagt werden oder das Unternehmen aufgelöst wird.

Arbeitgeber zahlungsunfähig, zwei Möglichkeiten des Insolvenzverfahrens:

  • Gerichtlich gestellter Insolvenzverwalter
  • Eigenverwaltung: Geschäftsführer weiterhin handlungs- und haftungsfähig

Fall der Unternehmensauflösung

Wurde entschieden ein Unternehmen aufzulösen, wird der Restwert, den das Unternehmen noch hat, verkauft und die Gläubiger mit ihrem Anteil ausbezahlt. Die Arbeitnehmer erhalten für drei Monate das sogenannte Insolvenzgeld. Für den Arbeitgeber ist es notwendig einen Plan für mögliche Abfindungszahlungen aufzustellen. Mehr über uns erfahren Sie auf unserer Homepage.

Author: Hämmerle



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