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Bauteile für Elcore Energiesysteme

88131 Lindau

Freesale Auction closed
Online catalogue 

1 Lots
Im Namen und auf Rechnung der Schenker Deutschland AG als insoweitige Pfandgläubigerin veräußern wir freihändig einen Posten diverser Bauteile für Energiesysteme der Marke Elcore, u.a. bestehend aus Brennstoffzellen für Blockheizkraftwerke zum System Elcore 2400.

Auction details

Auction type
Freesale
Inspection
Tue 01.10.2019, 8:00 AM - 10:00 AM
Collection
Nach Absprache mit dem Käufer
Premium
18%
VAT
19%
Bitte beachten Sie:

Eine Besichtigung kann nur nach vorheriger Anmeldung erfolgen.

Der Freiverkauf endet am 04.10.2019 um 12:00 Uhr.

Bitte teilen Sie uns Ihr Höchstgebot mit.

 

 

Rechtshinweise:
1. Veräußerungsweise:

Die Veräußerung erfolgt im Zuge eines freihändigen Verkaufs von Pfandsachen und richtet sich nach den Bestimmungen des deutschen Rechts zum Pfandverkauf gem. §§ 1204-1259 BGB sowie den AGB der Hämmerle GmbH & Co. KG.

Eine Genehmigung des Eigentümers der Pfandsachen bzw. der Pfandschuldnerin zur Veräußerung durch einen freihändigen Verkauf liegt i.S.d. § 1245 Abs. 1 BGB ausdrücklich vor.  

Der Verkauf erfolgt gegen Höchstgebot. Angebot und Vertragsabschluss/ Zuschlagserteilung erfolgen unter Vorbehalt, insbesondere dem Fortbestehen und der Durchsetzbarkeit des Pfandrechtes.

Ausschreibung und Veräußerung erfolgen  im Zuge eines öffentlichen und für jedermann zugänglich eines Online-Verfahrens. Die Veräußerung wird durch den öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer Peter Hämmerle als Intermediär durchgeführt; Ort der Zuschlagserteilung bzw. des Verkaufsabschluss ist an dessen Geschäftssitz in 84174 Eching, Bichlmannstraße 8.

Gebote können auch am Sitz des Intermediärs (Veräußerungsort) oder fernmündlich/ -schriftlich abgegeben werden. Die Hämmerle GmbH & Co. KG behält sich vor, die Teilnahme sowie die Erteilung von Zuschlägen/ Verkaufsabschlüssen von einer Legitimierung oder Registrierung des Bieters und/ oder der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung/ Kaufpreishinterlegung abhängig zu machen.

 

2. Kaufpreiszahlung und dingliche Übereignung:

Die Kaufpreiszahlungen aus verbindlich erteilten Verkaufszuschlägen werden sofort fällig und sind auf einem durch den Intermediär zu benennenden Verfahrenskonto zur Anweisung zu bringen. Die Veräußerung der Pfandsachen steht für die Fälle einer nicht rechtzeitigen Kaufpreiszahlung unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Verwirkung sämtlicher Rechte des Käufers gem. § 1238 Abs. 2 BGB.

Herausgabe und dingliche Übereignung des jeweiligen Versteigerungssachen können erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgen.

 

3. Gewährleistung:

Sämtliche Angaben der Verkaufsausschreibung/ Onlinekatalogs dienen rein der Identifizierbarkeit der jeweiligen Veräußerungssache, eine Beschreibung oder Zusicherung von Zustands- oder Beschaffenheitsmerkmalen wird hierdurch ausdrücklich nicht abgegeben.

Eine Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel der Veräußerungssachen wird sowohl seitens der Schenker Deutschland AG als auch der Hämmerle GmbH & Co. KG nicht übernommen.

Es gelten die AGB der Hämmerle GmbH & Co. KG sowie die gesetzlichen Vorschriften zur öffentlichen Pfandversteigerungen, insbesondere § 1242 BGB. 

Contact partner

Zentrale Eching
Bichlmannstraße 8, 84174 Eching
Phone: +49 8709 94990-20
Fax: +49 8709 94990-69

Zahlungshinweis:

Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungserhalt per Überweisung sofort fällig. Barzahlungen vor Ort sind nur in Ausnahmefällen, mit vorheriger Abstimmung möglich!

 

Standort der Gegenstände:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das die örtlichen Gegebenheiten bei den Auktionen immer unterschiedlich sind und der Käufer selber Sorge dafür zu tragen hat, die Abholbedingungen vor Ort zu prüfen. Die Hämmerle GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei Kosten für eventuell entstandene Abholaufwendungen des Käufers, die aufgrund von Fehleinschätzungen der örtlichen Gegebenheiten entstanden sein könnten.

 

 

Abholbedingungen:

Die fristgemäße Abholung von ersteigerten Positionen zu den angegebenen Abholzeiten stellt eine vertragliche Hauptpflicht des Käufers dar. Eine Abholung ist erst nach vollständiger Bezahlung des Gesamtpreises möglich. Sämtliche Kosten die durch eine nicht fristgerechte Abholung der Kaufgegenstände entstehen, sind durch den Käufer zu tragen.

 

alle wichtigen Informationen zu unseren Auktionen finden Sie in unserem Glossar.

 
 
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