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published on 27.04.2021

Standortschließungen – Wenn Insolvenzversteigerungen die letzte Chance sind

Auch wenn ein Unternehmen viele Jahre erfolgreich am Markt aktiv war und eigentlich gute Perspektiven hat, kann eine Insolvenz oder eine Standortschließung für den Inhaber und natürlich auch für Mitarbeiter wie Lieferanten völlig überraschend eintreten. Erkundigt man sich nach den Gründen einer Insolvenz, so hört man häufig ähnliche Dinge:

  • Die Insolvenz eines Großkunden oder auch die Pleite eines Lieferanten, nachdem bereits höhere Rechnungsbeträge beglichen wurden.
  • Der Ausfall wichtiger Anlagen oder auch das Fehlen von Mitarbeitern, sodass etwa Fertigungsaufträge nicht im eigentlich nötigen Umfang erledigt werden können
  • Auch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen können im schlimmsten Fall zur Insolvenz führen, besonders wenn auf Versicherungen verzichtet wurde.
     

Darüber hinaus kann eine Insolvenz natürlich auch über lange Zeit hinweg vermieden werden. Geht die Nachfrage jedoch generell zurück und fehlt es an Veränderungsbereitschaft, so ist die Antragstellung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eine Standortschließung irgendwann nicht mehr abzuwenden. Wurde einmal Insolvenz angemeldet, so kommen folgende Dinge in Betracht:

  • Zunächst bestellt das Insolvenzgericht einen Sachverständigen, der das Zahlenwerk prüft. Geht dieser davon aus, dass das Insolvenzverfahren nicht einmal dessen eigene Kosten decken kann, so wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
  • Ist genügend Masse (bei vielen Insolvenzen in der Regel in Form von Produktionsanlagen und Rohstoffen) vorhanden, so spielt die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens eine wichtige Rolle. Ist diese gegeben, so kann ein Insolvenzverfahren durchaus einem Neustart dienen, in dem z. B. Vereinbarungen mit den Gläubigern hinsichtlich der Forderungsbegleichung getroffen werden (vgl. Insolvenzplan).
  • Sollte eine Fortführung nicht möglich oder auch nicht gewünscht sein, so gilt es das vorhandene Vermögen zu liquidieren und alle verbliebenen Gläubiger zu entschädigen.

     

Bei Insolvenzen und Standortschließungen trägt der Verwalter eine große Verantwortung

Eine Insolvenz oder eine Standortschließung ist für alle Beteiligten eine unschöne Sache: Kaum ein Unternehmer hätte Lieferanten und Kunden absichtlich finanziell schaden oder für eine ungewisse Zukunft der betroffenen Mitarbeiter sorgen wollen. Zumindest die Mitarbeiter können sich jedoch auf einen kleinen Ausgleich einstellen:

  • Für drei Monate erhalten diese statt Gehalt das sogenannte Insolvenzgeld

Im Falle der Zerschlagung ist die Aufgabe des Insolvenzverwalters schließlich, die Vermögenswerte eines Unternehmens zunächst zu erfassen und dann zu verwerten. Diese Verwertung wird im Fachjargon auch „Liquidation“ genannt und entspricht bei Standortschließung und Insolvenz üblicherweise dem Verkauf der als werthaltig klassifizierten Güter des Anlagevermögens. Diesen organisiert ebenfalls der Verwalter, wobei dieser natürlich im Interesse aller Beteiligter handelt, wenn er durch die Liquidation eine möglichst hohe Quote erreicht.

Info „Quote“: Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens müssen Gläubiger ihre Forderungen anmelden und beziffern. Sind diese begründet, so werden diese vom Verwalter in eine Insolvenztabelle aufgenommen. Da die offenen Forderungen die Insolvenzmasse üblicherweise übersteigen, wird am Ende des Verfahrens eine Insolvenzquote festgelegt. Diese beziffert, wie viel Prozent Ihrer Forderung beglichen werden kann.

 

Die Liquidation sollte bei Standortschließung oder Insolvenz möglichst gewinnbringend sein – Wie gelingt das?

Der Verkauf übrigen Anlagevermögens durch z.B. Standortschließung ist je nach Branche und Angebot eines Unternehmens mal besonders einfach und mal besonders herausfordernd. Am schwierigsten ist es für Verwalter jedoch geeignete Käufer zu finden, die dann auch noch bereit sind, angemessene Preise für Anlagen oder Rohstoffe zu zahlen:

  • Insbesondere wenn spezialisierte Industriebetriebe insolvent gehen oder es zu Standortschließungen kommt, ist die Zahl potenzieller Interessenten von vorneherein gering

Eine gute Lösung sind in diesem Fall Insolvenzversteigerungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Industriekunden zugeschnitten sind. Dort kommen weltweit Interessenten aus der Industrie zusammen, sodass Anlagen oder Maschinen aus Standortschließungen oder Insolvenzen einem hinreichend großen Interessentenkreis angeboten werden können, ohne dass erheblicher Aufwand für den Verkauf nötig wäre.

Durch einen Verkauf im Auktionsformat ist außerdem sichergestellt, dass bei vorhandenem Interesse ein bestmöglicher Verkaufspreis erzielt wird. Insolvenzauktionen sind daher sowohl für Bieter als auch für Anbietende wegen Insolvenz oder Standortschließung äußerst interessant. HÄMMERLE ist hierbei ein idealer Ansprechpartner. Regelmäßige Industrie-, Insolvenz- und Sonderauktionen ziehen ein breites Fachpublikum an. Bleiben Sie mit unseren News immer auf dem neuesten Stand.

 

Bildnachweis: (© industrieblick - stock.adobe.com)

 

Author: HÄMMERLE



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