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Markenverkauf METAVERSUM

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KAUF- UND INVESTITIONSGELEGENHEIT einer eingetragenen EU-Marke

METAVERSUM®

 

"Metaverse isn't a thing a company builds. It's the next chapter of the internet overall."

Mark Zuckerberg, Founder & CEO Meta Platforms Inc.

Es ist eines der wichtigsten Schlagwörter der zeitgenössischen Digitalwirtschaft, das derzeit die Kreativität der Entwickler beflügelt und die Investoren massiv Kapital spenden lässt:

das METAVERSUM.

Nicht verwunderlich, denn METAVERSUM wird die nächste disruptive Entwicklung der digitalen Revolution sein.  Dahinter verbirgt sich nichts Geringeres als das maßgebliche Konzept für das Internet der Zukunft: das Web 3.0.

Ziel ist die umfassende, technische, wirtschaftliche und soziologische Verknüpfung von virtueller und realer Welt. Das Web 3.0 wird dreidimensional, verknüpft, individualisiert, interoperational, dezentral, wettbewerbsorientiert, egalisiert und demokratisiert sein.

Die Vision des METAVERSUM eröffnet dabei ein gigantisches Markpotential: Nach Schätzungen des Finanzdienstleisters Bloomberg oder des dt. Handelsblatt beläuft sich schon im Jahr 2030 das weltweite Geschäftsvolumen auf rund 800 Milliarden US-Dollar.

Die EU-Wortmarke METAVERSUM® bietet Investoren nun die einmalige Gelegenheit, sich das zentrale Buzzword der Zukunft markenrechtlich sichern zu können.

Ein neues Buzzword beansprucht die Pole-Position: das METAVERSUM

Christian Schuldt in Zunkunftsreport, zukunftsinstitut.de

DIE MARKE

METAVERSUM® ist seit dem Jahr 2020 eine eingetragene EU-Wortmarke.

Die Entwickler und derzeitigen Markenrechtsinhaber zielten darauf ab, den Schlüsselbegriff des METAVERSUM auch in markenrechtlicher Hinsicht zu sichern und wirtschaftlich nutzbar zu machen.

Der EU-Markenschutz erstreckt sich u.a. auf Waren und Dienstleistungen in den Bereichen Virtual Reality, Hard- & Software, Gaming, Finanzdienstleistungen & Fintech, Telekommunikation, Medien und Webdienstleistungen, Werbung, Papier & Druckerzeugnisse sowie Textil, Bekleidung, Schuhe u.Ä..  

Die Wortmarke wurde bislang noch nicht verwendet, etabliert oder in sonstiger Weise genutzt:

Die markenrechtliche Benutzungsschonfrist von 5 Jahren läuft derzeit noch.

Neuerwerber können daher die EU-Wortmarke METAVERSUM® nach ihren individuellen Maßgaben bzw. produktspezifischen Anforderungen erstmalig verwenden, nutzen, definieren, entwickeln und ausgestalten.

Mit den Rechten an der EU-Wortmarke METAVERSUM® sollen zusätzlich auch die Rechte an folgenden Web-Domains veräußert werden:

  • blueversum.com
  • newversum.com
  • soccermetaversum.com
  • sportmetaversum.com

In simplest terms, the metaverse is the internet, but in 3D.”

Ed Greigg, Chief Disruptor Deloitte Digital

DER BEGRIFF

Der Begriff METAVERSUM ist zunächst ein Terminus der Virtual-Reality-(VR-)Technologie resp. der Digitalindustrie und beschreibt ein ganzheitliches, interdisziplinäres Konzept für die Entwicklung eines dreidimensionalen Internets: des Web 3.0.

Mit dem Web 3.0 soll das Internet dreidimensional wahrnehmbar, begehbar und sogar ertastbar werden. Hierdurch eröffnen sich nicht nur ungeahnte Möglichkeiten digitaler Kommunikation, Interaktion, Sensorik und haptischer Anwendungen, sondern auch neue, virtuell-verknüpfte Sozial-, Wirtschafts- und Finanzsysteme.

Sprachlich ist METAVERSUM ein Schachtelwort aus dem Präfix meta [(alt)griechisch für jenseits, darüber bzw. auf einer höheren Ebene] sowie dem Substantiv Universum. Der Begriff beschreibt also einen jenseitigen oder parallelen Kosmos bzw. eine virtuelle Realität.

Etymologisch wird der Begriff erstmals auf den Science-Fiction-Roman “Snow Crash“ des US-Autors Neal T. Stephenson zurückgeführt, der den ständigen Wechsel der Protagonisten zwischen der Realität eines Lebens in der US-Großstadt Los Angeles und der virtuellen Realität im METAUNIVERSUM erzählt. Auf den Roman Snow Crash geht i.Ü. auch die Neuschöpfung des Begriffs “Avatar“ zurück.

The people are pieces of software called avatars.

They are the audiovisual bodies that people use to communicate with each other in the metaverse."

Neal Stephenson, Autor “Snow Crash

DIE IDEE:

METAVERSUM ist ein technologisches, multimediales Konzept, das die realen und digitalen Wirklichkeiten zu einer gemeinsamen, persistenten Realität verschmelzen will.

Durch die gezielte Verknüpfung virtueller, erweiterter und physischer Prozesse sollen gemeinschaftlich nutz- und erlebbare Cyberräume entstehen, in denen die einzelnen User als realitätsnahe Individuen erkennbar werden und miteinander in Interaktion treten können. Dabei werden Hard- und Software mit den physischen Bewegungs- und Verhaltensmustern der User verbunden.

DREIDIMENSIONALE VIRTUALITÄT

Ziel ist es, virtuelle 3D-Räume zu erschaffen, die nicht nur gemeinschaftlich nutzbar sind, sondern auch in physischer Hinsicht begehbar und ertastbar werden. Das Internet wandelt sich von einer bislang nur simulierten, getrennten “Parallelwelt“ zu einer verknüpft-virtuellen Erweiterung der Realität, wodurch sich die Barrieren zwischen “analoger“ und “digitaler“ Welt zunehmend auflösen. 

Die User sollen dabei nicht nur vorgegebene Cyberräume nutzen, sondern diese auch erweitern oder neue Räume entwickeln können.  Auch das METAVERSUM wird sich also – ganz analog zum realen Universum – fortlaufend weiter ausdehnen. Der User ist dadurch jedoch nicht länger nur bloßer Teilnehmer oder Konsument, sondern wird zum selbstverantwortlichen Akteur.

INDIVIDUALISIERUNG

Innerhalb des METAVERSUMS wird der User als dreidimensionales Individuum erkenn- und identifizierbar. Er soll sich darin frei bewegen und alleinverantwortlich entscheiden können, wohin er sich begeben will oder ob, mit wem und wie er in zwischenmenschliche Interaktion treten möchte.

Der konzeptionelle Ansatz verfolgt damit eine anhaltende Individualisierung des Internets, die die Differenzen zwischen den realen und digitalen Persönlichkeiten so weit minimiert, bis die digitale Identität vollständig mit der natürlichen Person verschmilzt.

Im Space des Web 3.0 treffen nicht mehr anonyme Accounts, sondern individuelle Persönlichkeiten aufeinander. Damit bildet sich eine neue Form von Öffentlichkeit, aus der zunächst virtuelle Communitys, Gemeinschaften und Soziotope hervorgehen und schließlich eine eigenständige, digitale Sozialität entsteht.  

DEZENTRALISIERUNG

Der fortschreitenden Individualisierung folgt eine weitergehende Dezentralisierung des Netzes. Der einzelne User soll nicht mehr auf bestimmte Anbieter festgelegt sein, um sich überhaupt identifizieren bzw. legitimieren oder Dienste und Anwendungen in Anspruch nehmen zu können. Vielmehr soll man das Netz zukünftig als natürliche Person betreten und sich darin frei bewegen können, ohne dabei noch zwischen verschiedenen Accounts bei diversen Dienstleistern wechseln zu müssen.

Die Interoperabilität des Internets wird wesentlich erhöht. Nicht nur der Datenaustausch zwischen den Usern soll wesentlich vereinfacht werden, sondern auch der Wechsel zwischen Anbietern, Dienstleistungen und verwendeter Hardware. Die Zwangsbindungen und Abhängigkeiten gegenüber den Hardware-Herstellern und Web-Dienstleistern werden abnehmen, womit auch die systemische Anfälligkeit zu Monopolbildungen sinkt und das Web 3.0 insgesamt wettbewerbsorientierter ausgestaltet sein wird.

Die Stellung des einzelnen Users verbessert sich gegenüber den Hightech-Giganten deutlich. Die Infrastruktur des Netzes wird mehr und mehr zu einem Allgemeingut erwachsen, während die privatwirtschaftlichen Wettbewerber innerhalb des Netzes um die besten Dienstleistungen, Anwendungen und technologischen Fortschritte konkurrieren.

TRANSPARENZ

Innerhalb des METAVERSUMS sollen die User nicht nur anbieter- bzw. plattformunabhängig interagieren, sondern auch miteinander Handel treiben oder Geschäftsbeziehungen unterhalten.

Dem Ansatz der fortschreitenden Individualisierung und Dezentralisierung folgend wird das metaverselle Wirtschaftssystem insbesondere auf der Blockchain-Technologie basieren.

Die Blockchain ermöglicht dabei einen unabhängigen, dezentralen Zahlungsverkehr sowie die lückenlose Dokumentation erfolgter Transaktionen, die eine zweifelsfreie Zuordnung von Vermögenswerten erlaubt. Gleichzeitig sichern sich die User ihre alleinige und selbstverantwortliche Datenhoheit.

Im Ergebnis steht damit eine gesteigerte Transparenz der laufenden Webtransaktionen bei gleichzeitiger (Daten)Souveränität der Webuser.

“Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen.“

Immanuel Kant, dt. Philosoph, Königsberg, 1784

EIN DEMOKRATISCH – AUFGEKLÄRTES WEB

Am Anfang stand nur die einfache Vision eines dreidimensionalen, begehbaren Cyberspace. Denklogisch entwickelten sich hieraus aber weitergehende Modelle der Individualisierung und Dezentralisierung des Internets. Barrierefreie Strukturen und Interaktionsmöglichkeiten bewirken in der Folge die Bildung von Gruppen und Communitys bis hin zu einer digitalen Sozialität.

Zeitgleich entstehen im METAVERSUM durch Verbindungen mit zeitgenössischen Technologien wie der Blockchain nicht nur alternative Wirtschafts- und Finanzsysteme, sondern sogar eine eigene, digitale Volkswirtschaft. Der einzelne Webuser wächst dabei aus seiner bisherigen Stellung als abhängiger Konsument in die Rolle eines mündigen, souveränen Akteurs.

Mit dem Konzept des METAVERSUMS beginnt für das Word Wide Web eine Epoche der Aufklärung:

Das Web 3.0 wird durchlässiger, dezentraler, egalitärer, rechtsstaatlicher und demokratischer sein. Begriffe wie digital society, digital law & fundamental rights oder digital democracy sind nun keine naiven Fiktionen mehr, sondern werden greifbar – das Internet demokratisiert sich und erschafft dabei gleichzeitig neue Räume, Gesellschaften und Märkte.

Eben ein eigenes Universum: DAS METAVERSUM.

The metaverse is here, and it’s not only transforming how we see the world

but how we participate in it – from the factory floor to the meeting room“.

Satya Nadella, Chairman & CEO Microsoft Corp.

ANWENDUNG & POTENTIALE

Das Konzept des METAVERSUMS wird alle Lebensbereiche erfassen und durchdringen, gleich ob digital-virtueller, verknüpfter oder realer (“analoger“) Natur. Nachfolgend einige Anwendungsfelder und exemplarische Auszüge:

GAMING

Bislang wird das Konzept des METAVERSUMS in erster Linie schon im Bereich der (vernetzten) Computerspiele umgesetzt. Das bestehende Angebot divergiert dabei im Wesentlichen zwischen solchen Anwendungen, bei denen die User einem abschließend erschaffenem, begrenzten Raum beitreten sowie solchen Modellen, in denen das METAVERSUM erst durch die Community gemeinschaftlich erschaffen wird.

Die Branche der metaversellen Webspiele stellt weiterhin einen nachhaltigen Wachstumsmarkt dar.

Der im Jahr 2002 gelaunchte Marktführer “second life“ zählte in 2022 eigenen Angaben zufolge bereits 70 Millionen registrierte User.

Epic Games, Entwickler und Betreiber des Onlinegames Fortnite, kündigten im Jahr 2021 an, 1 Milliarde US-Dollar in den Aufbau eines eigenen METAVERSUMS investieren zu wollen.

SOCIAL MEDIA & KOMMUNIKATION

Die mit dem Konzept des METAVERSUMS verbundenen Technologien eröffnen völlig neue Möglichkeiten der Bewegung und Interaktion innerhalb des Cyberspace. Dabei wird sich auch Social Media von zweidimensionalen Plattformen zu dreidimensionalen Bewegungsräumen und Begegnungsstätten wandeln.

Im Web 3.0 wird der Austausch nicht mehr auf 2D-Plattformen und allein über Textspalten oder Sprachaufnahmen erfolgen, sondern eine realitätsnahe Interaktion und Kommunikation ermöglichen, die u.a. Mimik, Gestik oder sonstige Verhaltensformen erfasst und überträgt. Das METAVERSUM berücksichtigt auch non-verbale Ausdrucksformen.

Die erweiterten Anwendungsmöglichkeiten des METAVERSUMS sind für den Software-Giganten Microsoft Corp. also schon Grund genug, in metaverselle Modelle zu investieren, die die Arbeitswelt von Morgen in virtuelle Räume verlagern sollen, in denen sich Mitarbeiter, Kollegen und Kunden als Avatare in Echtzeit begegnen werden. 

ECOMMERCE, FINANCE & KRYPTO  

In den schon bestehenden Metaversen des Online-Gaming bzw. den dortigen Communitys entwickelten sich mitunter bereits jetzt schon eigene, virtuelle Wirtschafts- und Währungssysteme, über die beispielsweise der Handel mit sog. “digitalem Land“ organisiert und abgewickelt wird.

Die Modelle und Systeme beruhen dabei im Wesentlichen auf der Anwendung blockchainbasierter Krypto-Währungen. Ein seit Beginn der 2020er-Jahre einsetzender Hype dürfte die Entwicklung und Verbreitung der Kryptowährungen nicht unmaßgeblich weiter befeuern haben. Die dabei etablierten Märkte bieten aber auch der Realwirtschaft neue Absatz- und Handelswege.

So haben sich beispielsweise namenhafte Konsumartikelhersteller wie u.a. Nike, Gucci, Ralph Lauren, Vans oder Dolce & Gabbana darauf verlegt, ihre Produkte nicht nur in Metaversen zu bewerben, sondern dort auch kryptobasiert direkt zu veräußern. Der technische Fortschritt – beispielsweise hinsichtlich virtueller Anproben o.Ä. – dürfte das Webshopping zukünftig noch attraktiver gestalten.

Für die Realwirtschaft ergeben sich also bereits jetzt schon neue Wertschöpfungsketten, Absatzwege und Cross-Selling-Effekte.  Durch die Etablierung des METAVERSUM als Handelsplatz wird es zukünftig jedoch notwendig werden, die üblichen Tätigkeitsfelder und Strukturen der Finanzwirtschaft breiter auf den Cyberspace zu übertragen und weiterzuentwickeln, so insbesondere etwa in den Bereichen Finanzwirtschaft, Devisenhandel, Zahlungsdienstleistung, Clearing, Regulierung, Steuern und Zoll. 

SCIENCE & CULTURE

Das METAVERSUM bietet nicht nur Begegnungen und Interaktionen im dreidimensionalen Cyberspace, sondern eben auch die zeitgleiche Verknüpfung mit realen Räumen.

Das Web 3.0 schafft digitale Wege und virtuelle Möglichkeiten, an realen Ereignissen ortsunabhängig und in Echtzeit teilnehmen zu können. Die verknüpfte Welt des METAVERSUMS wird jedoch nicht nur optisch-visuell wahrnehmbar, sondern auch haptisch fühlbar sein. Hieraus ergeben sich völlig neue Formen des wissenschaftlichen und kulturellen Austauschs:

Internationale Forscherteams können sich nicht nur miteinander vernetzen und untereinander kommunizieren, sondern über virtuell-verknüpfte Räume auch gleichzeitig und gemeinschaftlich an realen Objekten operieren, während sie sich an den unterschiedlichsten Orten der Welt aufhalten.

Studenten können an Vorlesungen jeder Universität der Welt teilnehmen, ganz gleich an welchem Punkt des Globus sie sich gerade befinden mögen und trotzdem das Gefühl haben, als säßen sie tatsächlich im Hörsaal vor Ort. Fußballfans können ein realitätsnahes Stadionfeeling genießen, obwohl das Spiel auf einem anderen Kontinent stattfindet. Musikliebhaber können ein Konzert besuchen und dabei die Schallwellen auch körperlich spüren, ganz so, als befänden sie sich in der ersten Reihe. Ja, selbst die Musiker müssten nicht einmal auf der realen Bühne stehen, sondern könnten sich im METAVERSUM auch einfach über ihren Avatar hinzuschalten.

Das METAVERSUM eröffnet schier unbegrenzte Möglichkeiten des wissenschaftlichen, intellektuellen und interkulturellen Austauschs. Dabei verfolgt das Konzept nicht allein die Ansätze von open science und open source, sondern es ist insgesamt als demokratisches, egalitäres und inklusives System ausgelegt: physische, geographische, wirtschaftliche, soziale, kulturelle oder gar körperlich-medizinische Hürden sollen durch das METAVERSUM überwindbar werden.     

INTERNET OF THINGS & INDUSTRY 4.0

Bislang beschreiben die Begriffe Internet of Things (IoT) und industry 4.0 den Austausch und das Zusammenwirken miteinander vernetzter Maschinen. Der Trend wird durch die technologischen Fortschritte der Künstlichen Intelligenz (KI) ganz erheblich befeuert. Das METAVERSUM wird es jedoch ermöglichen, auch den Menschen in diese, bislang vornehmlich intermaschinelle Verknüpfung systematisch zu integrieren.

Im METAVERSUM können schon während der Planungsprozesse internationale Teams nicht nur über 3D-Darstellung ortsungebunden zusammen agieren, sondern dabei auch ihre KI mit einbeziehen und mit dieser in Echtzeit interagieren. Für die Bereiche von Forschung & Entwicklung, Ingenieurswesen sowie Prozessmanagement bestehen zudem virtuelle Möglichkeiten, entsprechende Testanordnungen, Verfahren oder Prozesse zunächst im virtuellen 3D-Raum zu erstellen und dort weitaus kostengünstiger der Prüfung und technisch-prozessualen Erprobung zu unterziehen.

Darüber hinaus bietet das METAVERSUM weitergehende Möglichkeiten zur echtzeitigen Fernsteuerung von Maschinen und Anlagen, die auch die zwingenden Erfordernisse sensorischer Genauigkeit erfüllen. Entscheidend ist dabei, dass das Web 3.0 seinen dreidimensional Raum nicht nur visuell, sondern auch haptisch wahrnehmbar machen wird.

This metaverse is going to be far more pervasive and powerful than anything else.

If one central company gains control of this,

they will become more powerful than any government and be a god on Earth.”

Tim Sweeney, CEO Epic Games

DIE MARKENSKILLS:

Das Konzept des METRAVERSUM ist heutzutage nicht mehr bloße Fiktion, sondern nimmt bereits hier und heute klare Gestalt an.

METAVERSUM® spendet Branchenteilnehmern als auch Finanzinvestoren nun eine Möglichkeit, an dem Megatrend des Web 3.0 wirtschaftlich zu partizipieren und zukünftige Entwicklungen, Produkte, Dienstleistungen & Knowhow unter einem durchschlagskräftigen Buzzword vermarkten zu können.

Die Entwickler und derzeitigen Markenrechtsinhaber beschreiben dabei ihr verfolgtes Markenkonzept und die hierdurch generierten Skills wie folgt:

1. Einprägsamkeit:

METAVERSUM® ist ein markanter, leicht zu merkender Name, der sich von der Masse abhebt und in den Köpfen Ihrer Kunden haften bleibt.

2. Vielseitigkeit:

Die Wortmarke METAVERSUM® ist nicht auf eine bestimmte Branche oder Anwendung beschränkt. Sie bietet unbegrenzte Möglichkeiten für Unternehmen aus den Bereichen Technologie, Gaming, Kreativwirtschaft und mehr.

3. Zukunftsfähig:

Der Begriff Metaversum ist untrennbar mit der aufstrebenden Metaverse-Technologie verbunden, die in den kommenden Jahren stark an Bedeutung gewinnen wird.

4. Globaler Charme:

Mit METAVERSUM® können Sie in internationalen Märkten punkten. Der Begriff ist leicht verständlich und klingt in vielen Sprachen angenehm.

5. Markenidentität:

METAVERSUM® verleiht Ihrem Unternehmen eine einzigartige Identität und signalisiert Ihren Innovationsgeist und Ihre Bereitschaft, neue Horizonte zu erkunden.

6. Innovationskraft:

Verknüpfen Sie Ihre Marke mit den zukunftsweisenden Entwicklungen im Bereich Virtual Reality, Augmented Reality und dem Internet der Dinge/ Internet of Things (IoT).

7. Exklusivität:

Mit METAVERSUM® sichern Sie sich eine Wortmarke, die in Ihrer Branche einzigartig ist, ohne bereits etablierte Wettbewerber.

8. Marketingvorteil:

Nutzen Sie die Faszination für das Metaversum, um Aufmerksamkeit auf Ihre Produkte und Dienstleistungen zu lenken.

9. Flexibilität:

Die Anpassungsfähigkeit von METAVERSUM® ermöglicht es Ihnen, Ihre Markenbotschaft vielseitig zu kommunizieren.

10. Investitionssicherheit:

Eine starke Wortmarke wie METAVERSUM® kann langfristig zum Kapital Ihres Unternehmens werden und einen beträchtlichen Mehrwert schaffen.

In der aufstrebenden Welt des Metaversums ist die Wahl der richtigen Wortmarke entscheidend.

Mit METAVERSUM® setzen Sie auf eine Marke, die für unbegrenzte Möglichkeiten, Zukunftsfähigkeit und internationale Anerkennung steht. Ihr Unternehmen wird mit dieser Wortmarke einen Schritt voraus sein, wenn es darum geht, die Chancen des Metaversums zu nutzen. Greifen Sie nach den Sternen und nutzen Sie METAVERSUM®, um Ihre Marke in eine aufregende Zukunft zu führen.

DEALKONSTRUKTION:     

Das hier gegenständliche Transaktionsprojekt erfolgt in Kooperation mit unserem Partner BRANDvillage GmbH, Würzburg.

Die Hämmerle GmbH & Co. KG sowie die BRANDvillage GmbH agieren nicht als Verkäufer, sondern als reine Verkaufs- bzw. Kontaktvermittler im Namen und im Auftrag der derzeitigen Eigentümer/ Inhaber/ Berechtigten der Transaktionsobjekte (auch: Auftraggeber). Dabei ist bis auf Weiteres vorgesehen, dass die eigentliche Verkaufsvermittlung/ Verkaufsverhandlungen über die BRANDvillage GmbH erfolgen werden.    

Die ausgeschriebene Kauf- und Investitionsgelegenheit stellt kein Angebot dar, sondern ist Aufforderung zur Abgabe von Angeboten (inventatio ad offerendum). Es besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss.

Die Transaktionsobjekte der ausgeschriebenen Kauf- und Investitionsgelegenheit sind die w.o. näher dargestellten Markenrechte an der EU-Wortmarke METAVERSUM® nebst den Rechten an den vier bezeichneten Web-Domains (Adressen).

Die Transaktion soll im Zuge eines Asset Deals erfolgen; seitens des Verkäufers wird dabei eine einheitliche Übertragung sämtlicher Transaktionsobjekte zu einer Hand bevorzugt.

Das Transaktionsprojekt verfolgt vornehmlich erlösorientierte Interessen, etwaige Gebote sind preislich entsprechend zu indizieren bzw. zu bemessen, eine weitergehende Konzeptdarstellung oder die Berücksichtigung sozialer Aspekte o.Ä. ist schon der Natur der Sache nach nicht erforderlich.

Die Vermittler sowie der Auftraggeber behalten es sich vor – insbesondere für den Fall mehrerer Interessenten/ Bieter – den Transaktionsprozess in ein strukturiertes Verfahren/ Bieterverfahren/ controlled auction/ Versteigerungsverfahren zu überführen und hierzu weitergehende Verfahrens- Verkaufs- und Versteigerungsbestimmungen zu erlassen oder einen Zuschlag nur gegen Höchstgebot zu erteilen.  

Sollten Sie am Erwerb des/ der Transaktionsobjekte oder wesentlicher Teile hiervon interessiert sein, dürfen wir Sie freundlich bitten, sich kurzfristig mit uns in Verbindung zu setzen. Nicht zuletzt aus Gesichtspunkten der Verfahrensökonomie bitten wir dabei, die diesbezügliche Kommunikation einstweilen ausschließlich über unser Haus zu führen.

Nach Abschluss einer entsprechenden Verschwiegenheitserklärung (NDA) erhalten Sie Zugang zu weitergehenden Informationen (insb. der markenrechtlichen Dokumentation). Sofern sich das Investitions- & Übernahmeinteresse hierdurch weiter konkretisieren ließe, können zunächst weitergehende Verhandlungen mit unserem Kooperationspartner bzw. den Markenrechtsinhabern erfolgen.

Disclaimer

Haftungsausschluss:

Sämtliche voranstehenden Daten und Informationen beruhen rein auf verkäuferseitigen Angaben und wurden durch die Hämmerle GmbH & Co. KG derzeit ausdrücklich ungeprüft veröffentlicht – eine Gewährleistung wird nicht übernommen.

Weitergehende Informationen zum Transaktionsobjekt können erst nach Nachweis eines konkreten Kaufinteresses und Abschluss einer Verschwiegenheitsvereinbarung übermittelt werden – ein Ausschluss ungeeigneter Interessenten vom weiteren Verkaufsprozess bleibt vorbehalten. Diese Veröffentlichung stellt kein Vertragsangebot dar, tatsächliche Beschaffenheitsmerkmale und Verkaufsbedingungen bleiben ausdrücklich konkreten Vertragsverhandlungen vorbehalten. Weiterführende Angaben und Verhandlungen obliegen unserem Kooperationspartner.

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Im Rahmen von Interessens- und Kontaktanfragen sowie der Übermittlung personenbezogener Daten bitten wir zu beachten:

Sämtliche Interessenbekundungen, Daten und Informationen (insbesondere personenbezogene Kontaktdaten), die Interessenten auf Grund dieser inventatio ad offerendum angeben, werden ausdrücklich gegenüber beiden Kooperationspartnern - also sowohl gegenüber der Hämmerle GmbH & Co. KG als auch gegenüber der BRANDvillage GmbH – abgegeben und übermittelt. Im Rahmen der Vermittlung der gegenständlicher Kauf- und Investitionsgelegenheit kann es daher zwischen beiden Kooperationspartnern auch zu einem Austausch, einer Verarbeitung oder (Zwischen-)Speicherung personenbezogener Kontaktdaten kommen, sofern dies zur Bearbeitung der Interessenanfrage, der Verkaufsvermittlung bzw. der Verfolgung des Vermittlungszieles und anschließender Verhandlungsdokumentation erforderlich ist. 

Mit einer Kontaktanfrage/ Interessenbekundung bzw. der entsprechenden Datenübermittlung erklärt sich der Interessent mit der Datenübermittlung/ Datenaustausch zwischen beiden Kooperationspartnern Hämmerle GmbH & Co. KG sowie BRANDvillage GmbH ausdrücklich einverstanden.   

Die Hämmerle GmbH & Co. KG sowie die BRANDvillage GmbH gewährleisten dabei jeweils für sich die Einhaltung datenschutzrechtlicher bzw. gesetzlicher Bestimmungen – sofern hinsichtlich des Austausches mit der BRANDvillage GmbH voranstehend nichts abweichendes bestimmt ist, gilt i.Ü. auch unsere DATENSCHUTZERKLÄRUNG.

 

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