Wenn Sie einen Zuschlag und eine Rechnung erhalten haben, muss diese vor einer Herausgabe der Artikel grundsätzlich bezahlt worden sein. Die Abholzeiten und der Standort werden i.d.R. bereits während der Auktion veröffentlicht. Zusätzlich erhalten Sie die notwendigen Informationen in der E-Mail mit der Sie auch die Rechnung erhalten. Die festgelegten Abholzeiten sind einzuhalten und Sie als Käufer sind für die ordnungsgemäße Demontage und Verladung der Waren vor Ort selbst verantwortlich. Bitte halten Sie entsprechendes Equipment wie Hebemittel und Werkzeuge sowie ausreichend Hilfskräfte bereit. Steht ein Stapler vor Ort zur Verfügung, erwähnen wir dies in der Auktionsbeschreibung. Wird hier kein Stapler erwähnt, muss auch dieser von Ihnen mitgebracht oder in der Nähe organisiert bzw. angemietet werden. Sollten Sie Ihre ersteigerten Posten unangekündigt am Abholtermin nicht abholen, müssen wir Ihnen Abbau-, Umlagerungs- und Einlagerungskosten in Rechnung stellen.
Eine Abmeldung von unserer Auktionsplattform ist jederzeit möglich. Beachten Sie das bereits abgegebene Gebote rechtsverbindlich aufrechterhalten bleiben und bei Zuschlagserteilung auch die Rechnungsstellung erfolgt. Die Möglichkeit zur Deaktivierung Ihres Bieterkontos finden Sie in Ihren Kundendaten unter "Zugang löschen"
Durch einen bestimmten Gegenstand ist die Forderung eines Gläubigers besonders abgesichert. Zwar wird dieser Gegenstand im Rahmen des Insolvenzverfahrens verwertet, jedoch wird der sich aus der Verwertung ergebende Erlös nur dem einen Gläubiger zugutekommen, der das Absonderungsrecht inne hat. Auf die übrige Insolvenzmasse erfolgt nur eine geringe Anrechnung gemäß § 170 InsO. Diese Absicherung kann beispielsweise durch Vermieterpfandrecht oder eine auf dem Grundstück des Schuldners eingetragene Grundschuld oder Hypothek sein. Weitere Informationen zur Absonderung erhalten Sie HIER.
Der von uns generierte Aktivierungscode wird zur Aktivierung Ihres Bieteraccounts benötigt. Im ersten Schritt der Registrierung erhalten Sie nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und eines von Ihnen gewählten Kennworts eine E-Mail mit Aktivierungslink. Klicken Sie diesen an, werden Sie zur Eingabemaske Ihrer persönlichen Daten weitergeleitet. Den hier bereits automatisch hinterlegen Aktivierungscode lassen Sie bitte einfach unverändert stehen. Sie müssen lediglich Ihre persönlichen Angaben ergänzen. Bitte achten Sie dabei auf die Korrektheit der angegebenen Daten, da wir diese für die Rechnungsstellung benötigen. Ihre Daten werden NICHT an Dritte weitergegeben. Weiterführende Hilfe zur Anmeldung finden Sie hier.
Im zweiten Schritt der Registrierung erhalten Sie von uns eine E-Mail mit welcher Sie die Korrektheit Ihrer E-Mail-Adresse bestätigen müssen. Klicken Sie hierzu auf den Link in der von uns abgesandten E-Mail. Sollte Ihr E-Mail-Programm den Klick blockieren kopieren Sie den vollständigen Link und fügen Sie Ihn in die Adresszeile Ihres Browsers ein. Bitte füllen Sie nun Ihre persönlichen Kontaktdaten aus.
Um an unseren Auktionen teilzunehmen müssen Sie angemeldet sein. Wenn Sie noch kein Bieterkonto bei uns haben können Sie sich hier kostenlos registrieren. Die Registrierung ist unverbindlich und kostenlos. Es entstehen nur die Kosten für von Ihnen ersteigerte Positionen zzgl. Aufgeld und MwSt. Nach der Anmeldung erhalten Sie Zugriff auf Ihre persönliche Gebots, Zuschlags- und Beobachtungsliste. Hilfe zur Anmeldung finden Sie hier.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) stellt das wichtigste Dokument im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug dar. Gem. § 12 Abs. 4 Fahrzeug-Zulasungsverordnung (FZV) ist ein/e in Verlust geratene ZB II bzw. Fahrzeugbrief im Verkehrsblatt aufzubieten. Diese Aufbietung wird bei Insolvenz vom Insolvenzverwalter beantragt. Leider kommt es dabei zu Verzögerungen, die von drei bis zu acht Wochen dauern können. Wir weisen im Zuge der Auktion auf diesen Sachverhalt hin. Weitere Informationen zum Aufbietungsverfahren erhalten Sie beim Kraftfahrtbundesamt.
Unsere Auktionen sind öffentlich und fast jeder, der sich bei uns als Bieter registriert hat, kann nach Überprüfung und Freischaltung durch uns mitbieten. In unseren Auktionen werden alle im Katalog aufgeführten Objekte nacheinander aufgerufen (ausgenommen zurückgezogene Positionen). Beim höchsten Gebot fällt der Zuschlag. Der Preis eines Gegenstandes wird bei keiner anderen Form des Verkaufs so unmittelbar von Angebot und Nachfrage bestimmt. Erfahren Sie hier mehr über HÄMMERLE als Auktionshaus.
Die Aussonderung ist ein Begriff aus dem Insolvenzrecht, der die Entnahme von Sachen oder Rechten aus der Insolvenzmasse auf Verlangen eines Berechtigten beschreibt. Ausgesonderte Objekte werden in unseren Auktionen nicht versteigert. Weitere Informationen zur Aussonderung erhalten Sie HIER.
Als registrierter Bieter unserer Auktionsplattform haben Sie die Möglichkeit Positionen auf Ihre persönliche Beobachtungsliste zu setzen. Auf Ihre persönliche Beobachtungsliste greifen Sie aus Ihrem Bieterkonto zu. So haben Sie immer den schnellen Überblick über Ihre favorisierten Artikel. Diese können Sie auch mit eigenen Notizen versehen.
Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungserhalt per Überweisung sofort fällig. Barzahlungen vor Ort sind nur mit vorheriger Abstimmung und nur in Ausnahmefällen möglich! Weitere Information zu unseren Zahlungsbedingungen erhalten Sie hier.
Wir haben für Sie ein bequemes Dashboard integriert. Von hier aus können Sie Merklisten interessanter Objekte führen, Gebote platzieren und überprüfen, Ergebnisse abrufen, unser Datenarchiv nutzen und Ihre Rechnungen einsehen. Sollten Sie sich darüber hinaus für die Live-Auktion angemeldet haben, können Sie während einer Live-Auktion über Ihren PC einfach und sicher mitbieten. Erstellen Sie hier Ihr Bieterkonto oder loggen Sie sich ein.
Die Gebotsabgabe kann nur in vorgegebenen Bietschritten erfolgen. Dies sind feste Beträge, um denen sich der Gebotspreis ab einer gewissen Summe erhöht, um die Auktion effektiv voranzubringen. In der Regel erhöhen sich die Bietschritte, je höher ein Gebot vorliegt. Weitere Informationen zu den Bietschritten finden Sie hier.
Uns ist Datenschutz sehr wichtig. Erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung alles über dieses Thema.
Für eine kostengünstige und besonders schnelle Wertermittlung ermitteln unsere Sachverständigen die Werte anhand von Ihnen übermittelten Dokumenten, Informationen und Fotos. Erfahren Sie hier mehr über die Möglichkeiten der Wertermittlung.
Der Eigentumsvorbehalt ist die Übergabe einer beweglichen Sache unter einer aufschiebenden Bedingung, in der Regel der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung. Das Eigentum geht also noch nicht gleich mit der Lieferung auf den Käufer über, sondern erst mit deren vollständiger Zahlung (sog „einfacher Eigentumsvorbehalt“). Der Eigentumsvorbehalt muss wirksam zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart sein, das kann auch durch Einbeziehung von Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Kaufvertrag geschehen, birgt jedoch Risiken im Vergleich zur ausdrücklichen Vereinbarung. Mit dem Eigentumsvorbehalt sichert sich der Verkäufer einer Ware das Eigentum an der Sache bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung. Beim „erweitertem Eigentumsvorbehalt“ vereinbaren die Parteien, dass das Eigentum an der konkreten Kaufsache erst übergehen soll, wenn alle Zahlungsforderungen des Verkäufers, nicht nur für den konkreten Kaufgegenstand, erfüllt sind. Beim „verlängertem Eigentumsvorbehalt“ gestattet der Verkäufer den Weiterverkauf der von ihm gelieferten Ware, vereinbart aber gleichzeitig zur Absicherung seines Zahlungsanspruchs, dass ihm die Ansprüche, die sein Käufer gegen Dritte aus dem Weiterverkauf hat, abgetreten werden.
Die Gebotsabgabe ist mit einer erneuten Abfrage abgesichert, sodass irrtümlich keine falschen Gebote platziert werden können. Bitte prüfen Sie vor der erneuten Bestätigung, ob der Betrag, welchen Sie eingegeben haben, korrekt ist. Sollten Sie nach Gebotsabgabe feststellen, das Sie sich vertippt haben, kontaktieren Sie uns bitte umgehend.
Den gesamten Posten aller einzelnen Teile, die in einer Auktion versteigert werden sollen, nennt man Einlieferung und denjenigen, der die Ware dem Auktionshaus zur Versteigerung überlässt, nennt man entsprechend Einlieferer. Dabei wird die Ware einer Industrieversteigerung jedoch direkt ab Standort versteigert, sodass wir in der Praxis von unserem Auftraggeber sprechen.
Wir benachrichtigen Sie per E-Mail wenn Sie überboten werden, bei Auktionsende / Zuschlagserteilung werden jedoch keine Benachrichtungen mehr versendet da sie diese E-Mails aufgrund von Verzögerungen im E-Mail-Verkehr i.d.R. nicht mehr rechtzeitig erreichen würden. Wir empfehlen unseren Bieter daher zum Auktionsende die Auktion direkt zu beaufsichtigen um entsprechend schnell reagieren zu können.
Aus Sicherheits- und Datenschutzgründen ist es nicht möglich, diejenige E-Mail-Adresse mit welcher Sie sich bei uns registriert haben, zu ändern. Hat sich Ihre E-Mail-Adresse geändert, müssen Sie ein neues Konto bei uns erstellen. Ihr altes Konto können Sie in den Einstellungen selbst löschen oder Sie bitten uns um Deaktivierung Ihres alten Kontos.
Posten die für einen Bekannten interessant sein könnten, können Sie diesem ganz einfach per Empfehlung als E-Mail weiterleiten. Klicken hierzu in der Ansicht eines Postens auf den Button "Empfehlen", geben Sie die E-Mail-Adresse des Empfängers und sofern gewünscht einen Text ein. Der Empfänger erhält eine E-Mail mit Objektbeschreibung und Bildmaterial. Wo wir schon beim Thema sind: Empfehlen Sie uns gerne an Unternehmer Ihres Bekanntenkreises weiter.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, das wir nach Auktionsende keinerlei Auskünfte zu den erzielten Ergebnissen einzelner Posten oder gar Auktionen geben können.
Erfahren Sie hier alles wissenswerte darüber, wie Sie bei uns Objekte aus Insolvenz- und Industrieauktionen Ersteigern können.
Innerhalb der EU - mit Ausnahme innerhalb Deutschlands - werden nur gewerbliche Bieter zur Gebotsabgabe freigeschalten. Bitte füllen Sie Ihre Adressangaben und Kontaktdaten vollständig und fehlerfrei aus da wir Ihre Daten mit dem Bundeszentralamt für Steuern abgleichen. Bitte geben Sie auch Ihre gültige Steuernummer sowie Ihre Unternehmensrechtsform an. Nicht aus Deutschland stammende, private Bieter aus der EU können NICHT an unseren Auktionen teilnehmen.
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) ist eine 17-stellige Nummer, mit der dein Auto eindeutig identifizierbar ist. Sie befindet sich an drei Stellen am und im Auto sowie auf deinem Fahrzeugschein (Feld E). Meist im Motorraum oder der rechten Fahrzeughälfte. Bei US-Fahrzeugen oder für diesen Markt bestimmten Fahrzeugen ist sie an der Windschutzscheibe links unten und von außen ersichtlich angebracht.
Um an unseren Auktionen teilnehmen zu können ist es nötig das wir Sie nach Ihrer Registrierung für die Gebotsabgabe freischalten. Wir empfehlen Ihnen sich spätestens 2 Werktage vor der Auktion, bei welcher Sie mitbieten möchten, sich bei uns zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden das bei etwaigen Rückfragen noch Zeit zur Klärung besteht. Für einen schnellen Registrierungsprozess achten Sie auf die Korrektheit Ihrer angegebenen Daten, vor allem auf die Übereinstimmung von Ust-Id-Nr, Firmensitz bzw. Adresse sowie Firmierung. Bei verspäteter Registrierung am Tag des Auktionsendes kann i.d.R. keine Freischaltung mehr erfolgen.
Im Freiverkauf werden Posten zum Mindestpreis ausgeschrieben. Es findet keine Auktion statt. Sie können Gebote direkt online abgeben. Der Zuschlag erfolgt schnellstmöglich an den Bieter mit dem höchsten Gebot. Beachten Sie, das Sie im Gegensatz zu Online-Auktionen die von anderen Bietern abgegebenen Gebote NICHT sehen. Bieten Sie also direkt Ihr Maximalgebot. Ihr Maximalgebot bleibt für andere Bieter ebenfalls unsichtbar, diese Vorgehensweise erhöht jedoch die Chance auf den Zuschlag. Gebote aus einem Nachverkauf welche Sie unter Mindestpreis abgeben wollen, senden Sie uns bitte per E-Mail an info@haemmerle.de
HÄMMERLE und/oder der Auftraggeber (Einlieferer) können keine Garantie bezüglich Vollständigkeit, Anzahl, Funktion, Gebrauchstüchtigkeit, Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Bestehen oder Fehlen von Rechten oder Ansprüchen Dritter bzw. der Möglichkeit der Übertragung der Waren an Dritte geben. Auch eine Rückgabe der erworbenen Ware ist nicht möglich, da unsere Auktionen nicht unter den Anwendungsbereich der §§ 312b (außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge) und 312c (Fernabsatzverträge) fallen.
Ihre Gebote finden Sie in Ihrer Gebotsliste im Bieterkonto. Gebote einzelner Positionen - auch von anderen Bietern können Sie sich in der Gebotshistorie einer Position anzeigen lassen.
Eine Gebotsabgabe ist nur nach erfolgter Registrierung und Freischaltung durch HÄMMERLE möglich. Bitte beachten Sie vor Gebotsabgabe unsere Versteigerungsbedingungen und informieren Sie sich vorab über die Termine zur Besichtigung und Abholung. Diese Termine sind stets verbindlich. Zur einfachen Kostenberechnung finden Sie in jeder Position unseren Aufgeldrechner, der Ihnen den zu zahlenden Endbetrag inkl. Aufgeld und MwSt. berechnet. Über diesen Gesamtbetrag erhalten Sie nach Auktionsende eine Rechnung von uns.
In der Gebotshistory sehen Sie die letzten 10 abgegebenen Gebote der Position. Doppelt sich ein Gebot, da vom vorherigen Bieter dieses als Maximalgebot hinterlegt wurde, zählt das zuerst abgegebene Gebot.
Mit der Gelangensbestätigung (oder auch Verbringungsnachweis) soll sichergestellt werden, dass steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen von Unternehmen im Geltungsbereich des deutschen Umsatzsteuergesetzes im EU-Ausland tatsächlich angekommen sind. Bei uns erhalten Sie als ausländischer Bieter bei Rechnungsstellung automatisch eine Gelangensbestätigung per E-Mail welche Sie uns bitte ausgefüllt und Unterschrieben zurücksenden.
In Form unseres Gutachtens erhalten Sie die Ergebnisse der Wertermittlung. In diesem finden Sie alle wichtigen informationen zur von uns durchgeführten Sachaufnahme. Natürlich umfasst eine Bewertung von HÄMMERLE auch eine detaillierte Auflistung aller inventarisierten Gegenstände sowie eine Fotodokumentation. Hier efahren Sie mehr.
HÄMMERLE versteigert öffentlich & transparent. So sehen Sie zwar die Bieternummern Ihrer Gegenbieter in der Auktionshistorie, allerdings geben wir keinerlei Auskunft über Höchst- und Gegenbieter.
Im Gegensatz zur Insolvenzauktion werden die Gegenstände einer Industrieauktion freiwillig versteigert. Gründe hierfür kann es viele geben. So können unter anderem Standortschließungen, eine Schließung wegen Geschäftsaufgabe oder die verkleinerung des Maschinenparks Gründe für eine Industrieauktion sein. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Industrieauktionen und darüber wie wir Ihnen mit der Vermarktung helfen können.
InsO ist die Abkürzung für „Insolvenzordnung“, ein Bundesgesetz, das am 01.01.1999 in Kraft getreten ist und die bis dahin geltende Konkursordnung (alte Bundesländer) bzw. Vergleichsordnung (neue Bundesländer) abgelöst hat. Hier finden sich die maßgeblichen insolvenzrechtlichen Bestimmungen. Aber auch in anderen Gesetzen finden sich insolvenzspezifische Regelungen, etwa im Sozialgesetzbuch, den Steuergesetzen, im Gesellschafts- und im Strafrecht.
HIER finden Sie alle wichtigigen Infoirmationen zum Thema Insolvenzgutachten.
Die Insolvenzmasse umfasst nach § 35 InsO das gesamte Vermögen, das dem Insolvenzschuldner zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt. Die Insolvenzmasse dient der Befriedigung der Gläubiger im Insolvenzverfahren im Wege der Gesamtvollstreckung. Aus der bei Verfahrensabschluss vorhandenen Masse wird die Quote, nach der die Insolvenzgläubiger befriedigt werden, berechnet.
Der Insolvenzverwalter übt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das gesamte zur Masse gehörende Vermögen aus (§ 80 InsO). Die Auswahl des Insolvenzverwalters erfolgt durch das Insolvenzgericht. Zu Insolvenzverwaltern werden in der Regel besonders hierauf spezialisierte, bei den Gerichten gelistete Rechtsanwälten mit Schwerpunkt Insolvenzrecht, teilweise auch spezialisierte Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bestellt. Der Insolvenzverwalter im konkreten Verfahren muss nach § 56 InsO eine „geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person“ sein. Die „Amts-Theorie“ als herrschende Meinung sieht den Insolvenzverwalter als Handelnden kraft Amtes. Er handelt im eigenen Namen und mit Wirkungen für und gegen Masse und Schuldner; er ist nicht „Vertreter“ des Schuldners.
Die Inventarisierung ist eine Bestandsaufnahme von Objekten durch unsere Sachverständigen. Erfahren Sie hier mehr über HÄMMERLE als Inventarisierungsspezialist und unsere Wertermittlungen.
In unseren Online-Katalogen sehen Sie alle zu versteigernden Positionen. Sie können sich sowohl die Kataloge einzelner Auktionen anzeigen lassen als auch allgemeine Kataloge einzelner Kategorien (z.B. Fuhrpark) um sich beispielsweise alle Fahrzeuge sämtlicher laufender Auktionen anzeigen lassen. Behalten Sie jedoch stets die Standorte im Überblick. Pro Auktion anders sehen Sie diesen jeweils in der jeweiligen Position angegeben.
Zur einfacheren Navigation haben wir die von uns angebotenen Objekte in verschiedene Kategorien aufgeteilt. So finden Sie sich innerhalb der einzelnen Auktionen schneller zurecht. Welche Kategorien für Sie besonders interessant sind, können Sie in Ihren persönlichen Einstellungen hinterlegen. So informieren wir Sie per E-Mail nur über neue Auktionen in den entsprechenden Kategorien.
Werden alle Positionen einer Auktion zusammengefasst sprechen wir von einer Komplett-Auktion. In einer Komplett-Auktion sind im Online-Katalog keine Einzelpreise abgebildet. Der Ausrufpreis und Ihr Gebot bezieht sich somit immer auf alle im Katalog der Auktion abgebildeten und beschriebenen Objekte. Um Ihr Gebot abzugeben oder die Gebotshistorie aufzurufen, öffnen Sie eine beliebige Position der Komplett-Auktion und klicken anschließend auf den Button "Auf alle Positionen dieser Auktion bieten". Bei Abholung müssen alle ersteigerten Objekte abgeholt werden. Beachten Sie auch die Auktionsbeschreibung da ggfls. eine besenreine Räumung durch den Käufer durchgeführt werden muss.
Live-Auktionen finden zum einen vor Ort statt, werden parallel dazu aber im Internet live übertragen. Registrierte Nutzer können per Live-Stream die Auktion vom Rechner aus verfolgen und in Echtzeit Gebote abgeben.
Siehe Insolvenzmasse.
Der Mindestpreis (auch Limit) bezeichnet den Geldbetrag unter dem ein Posten nicht, oder nur unter Vorbehalt, versteigert wird. Dieser Preis liegt über dem Startpreis und beziffert meist den vom Auftraggeber festgelegten zu erzielenden Betrag. Liegt das Höchstgebot nach Auktionsende unterhalb des angegebenen Mindestpreises, entscheidet der Auftraggeber ob die Zuschlagserteilung erfolgen kann oder nicht. Als Bieter sind Sie nach Auktionsende 10 Tage an Ihr Gebot gebunden.
Ist eine Auktion beendet und die letzte Position ist abgelaufen, stellen wir unsere Auktionen in den Nachverkauf. Im Nachverkauf können Sie nicht versteigerte Positionen erwerben. Der Zuschlag wird manuell und relativ zeitnah an den Bieter mit dem höchsten Gebot erteilt. Beachten Sie das Sie im Gegensatz zur Online-Auktion Gebote von anderen Bietern nicht sehen. Der ausgeschriebene Preis ist immer der von uns festgelegte Startpreis. Geben Sie daher direkt Ihr Maximalgebot für Ihre Positionen ein. Eine Gebotsabgabe unter dem von uns angegebenen Startpreis ist grundsätzlich nur per E-Mail möglich. Befinden sich am Tag der Abholung noch Positionen im Nachverkauf, können diese gegen Barzahlung direkt vor Ort bei Abholung erworben werden.
Um stets über unsere laufenden Auktionen informiert zu bleiben, empfehlen wir Ihnen sich für unseren Newsletter anzumelden. Sie erhalten so monatlich einen Kurzüberblick über neue und bald endende Auktionen. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit wieder von unserem Newsletter abmelden.
Außerhalb der EU werden nur gewerbliche Bieter zur Gebotsabgabe freigeschaltet. Bitte geben Sie auch Ihre gültige Steuernummer sowie Ihre Unternehmensrechtsform an. Private Bieter aus Nicht-EU Ländern können nicht an unseren Auktionen teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass für Nicht-EU Bieter bei Rechnungszahlung ein Sicherheitszuschlag bezahlt werden muss welcher nach Eingang der korrekten Export-Dokumente wieder vollständig von uns zurückgezahlt wird.
Bei einer Online-Auktion geben Sie Ihr Maximalgebot direkt am Computer ab. Nach Ablauf der Auktion erhält der Höchstbietenste bei Erreichung des Mindestpreises den Zuschlag. Um zu bieten geben Sie in der Positionsdetailansicht den Höchstbetrag ein, den Sie für diesen Artikel bezahlen möchten. Andere Bieter sehen Ihr Maximalgebot nicht. Wir werden dann für Sie mit automatischen Erhöhungsschritten Gebote abgeben. Diese Gebote richten sich nach dem aktuellen Höchstgebot. Wir werden nur so viel wie nötig bieten, damit Sie der Höchstbietende bleiben oder den Mindestpreis bieten, falls Ihr Höchstgebot dies zulässt. Falls ein anderer Käufer so viel wie Ihr Maximalgebot oder mehr bietet, werden wir Sie per Email benachrichtigen, damit Sie eventuell ein anderes Gebot abgeben können. Ihr Maximalgebot bleibt vertraulich, bis es von einem anderen Käufer überboten wird. Das Auktionsende für einen Artikel verlängert sich automatisch um 2 Min. sofern 1 Min. vor Gebotsende noch Gebote abgegeben werden.
Bitte beachten Sie: Mit der Bestätigung des Gebotes akzeptieren Sie die Versteigerungsbedingungen. Ihr Gebot ist bindend! Eine Übersicht Ihrer abgegebenen Gebote, sowie erhaltene Zuschläge sind in Ihrem Kundenkonto unter den jeweiligen Menüpunkten einsehbar. In Deutschland handelt es sich bei einer Online-Auktion nicht um eine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB, sodass Verkäufer nicht unter den Schutz dieser Gesetzgebung fallen.
In unseren Online-Katalogen sehen Sie alle zu versteigernden Positionen. Sie können sich sowohl die Kataloge einzelner Auktionen anzeigen lassen als auch allgemeine Kataloge einzelner Kategorien (z.B. Fuhrpark) um sich beispielsweise alle Fahrzeuge sämtlicher laufender Auktionen anzeigen lassen. Behalten Sie jedoch stets die Standorte im Überblick. Pro Auktion anders sehen Sie diesen jeweils in der jeweiligen Position angegeben.
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie hier ein neues Passwort anfordern. Um Ihr Passwort zu ändern, rufen Sie die Einstellungen im Dashboard auf. Ihr Passwort ist bei uns verschlüsselt abgelegt. Selbst unsere Mitarbeiter können Ihr Passwort nicht einsehen. Wählen Sie dennoch immer ein sicheres Passwort - Am besten bestehend aus Groß-und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen. Um Ihre Konten zu schützen, emfehlen wir Ihnen generell keine Passwörter im Browser zu speichern. Bei Verdacht auf eine unautorisierte Benutzung Ihres HÄMMERLE Accounts kontaktieren Sie uns umgehend.
Die Positionsnummer ist die eindeutige Nummerierung eines zu versteigernden Gegenstandes innerhalb einer Auktion. Im Gegensatz zur Postennummer kommt die Positionsnummer in vielen Auktionen erneut vor. Einzig die Postennummer dient zur eindeutigen Identifikation eines Objektes da diese Nummer einmalig ist.
Auch als privater Bieter können Sie aus Deutschland an unseren Auktionen teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass sich die ausgeschriebenen Preise zzgl. 18% Aufgeld + 19% MwSt. verstehen. Bitte beachten Sie außerdem unsere AGB für private Bieter und die individuellen Bedingungen der einzelnen Auktionen. Private Bieter aus dem Ausland sind von der Gebotsabgabe ausgeschlossen.
Erfahren Sie hier mehr zum Thema Räumung.
Bitte beachten Sie das wir Änderungen am Rechnungsempfänger ausschließlich innerhalb 4 Wochen nach Rechnungsdatum vornehmen können!
Zur Rechnungsstellung verwenden wir die von Ihnen hinterlegten Adressdaten. Hinterlegen Sie hier bitte die vollständige Rechnungsanschrift des Unternehmens, in dessen Auftrag Sie mitbieten möchten. Achten Sie unbedingt auf die korrekte Schreibweise, da wir für Änderungen nach erfolgter Rechnungslegung eine Bearbeitungebühr in Höhe von 20,00 EUR zzgl. MwSt. berechnen. Bitte beachten Sie das wir Änderungen am Rechnungsempfänger ausschließlich innerhalb 4 Wochen nach Rechnungsdatum vornehmen können!
Einen Überblick unserer Referenzen finden Sie hier. Diese Unternehmen und noch viele andere mehr aus den unterschiedlichsten Branchen hat unser Unternehmen im Auftrag von Insolvenzverwaltern, Banken und Leasinggesellschaften oder im Eigenauftrag bei der Be- und/oder Verwertung des Anlage- und/oder Umlaufvermögens in den vergangenen Jahren unterstützt. Leider dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht alle Referenzen genannt werden.
Um an unseren Auktionen teilnehmen zu können, müssen Sie sich einmalig auf www.haemmerle.de registrieren. Die Registrierung ist dabei kostenlos. Sie bezahlen nur für Positionen bei denen Sie mit Ihrem Gebot als Höchstgebot den Zuschlag erhalten haben. Bitte rechnen Sie bei Gebotsabgabe die Kosten mit ein welche bei Rechnungsstellung ebenfalls fällig werden. Siehe Aufgeld und MwSt. Bei Registrierung achten Sie bitte auf Korrektheit Ihrer Daten da die Rechnungsstellung auf Basis Ihrer Angaben erfolgt. Selbstverständlich können Sie sich auch als privater Bieter bei uns registrieren. Da Registrierungen bei HÄMMERLE manuell geprüft werden empfehlen wir Ihnen sich rechtzeitig vor Auktionsende, spätestens am Vortag bei uns anzumelden.
HÄMMERLE führt öffentliche, transparente Auktionen durch. Ihr Gebot und ein etwaiger Zuschlag sind rechtlich bindend. Sie können nicht von einem abgegebenen Gebot oder einem Zuschlag zurücktreten. HÄMMERLE versteigert Auktionsobjekte in dem Zustand, wie sie vom Auftraggeber übernommen werden. Es kann daher keine Gewähr für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel und Schäden übernommen werden. Nutzen Sie den Besichtigungstag und überzeugen Sie sich selbst vom Zustand der für Sie interessanten Posten. Beachten Sie unsere AGB für Auktionen: Gekauft wie besichtigt, keine Rückgabemöglichkeit. Erfahren Sie hier mehr über die Unterschiede zwischen Auktionshäusern und Online-Shops.
Die Restlaufzeit gibt das restliche Zeitfenster an, welches bleibt bis ein Posten zugeschlagen wird. Die Position wird zum angegebenen Zeitpunkt zum letzten mal aufgerufen und zugeschlagen. Das Auktionsende für einen Artikel verlängert sich jedoch automatisch um 120 Sekunden, sofern kurz vor Gebotsende noch Gebote abgegeben werden.
Bei der Sachaufnahme inventarisiert der Sachverständige die den Bewertungs- bzw. Verwertungsauftrag betreffenden oder einfach sämtliche Vermögensgegenstände. Dabei werden die Gegenstände erfasst, beschrieben und fotodokumentiert. Die Sachaufnahme ist die Grundlage einer jeden sachverständigen Bewertung und/oder Vermarktung.
Der Sachwalter übt bei angeordneter Eigenverwaltung die Aufsicht über die Verwaltung durch den Schuldner aus. Er hat – anders als ein Insolvenzverwalter – im Wesentlichen nur im Innenverhältnis Befugnisse (§§ 270 Abs. 1 Satz 1, 274, 275 InsO). Er prüft die wirtschaftliche Lage und die Geschäftsführung des schuldnerischen Unternehmens und er kann das Kassenführungsrecht an sich ziehen. Stellt er Umstände fest, die erwarten lassen, dass die Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, so hat er das dem Gericht und dem Gläubigerausschuss anzuzeigen. Dann wird zu prüfen sein, ob die Eigenverwaltung aufgehoben und ein Regelinsolvenzverfahren unter einem Insolvenzverwalter betrieben werden muss.
Der Schuldner bzw. Insolvenzschuldner ist das Vollstreckungssubjekt im Insolvenzverfahren. Gegen ihn richtet sich das Verfahren, weil er (ggf. drohend) insolvent ist. Schuldner können insbesondere Unternehmen in allen denkbaren Rechtsformen (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft) sein und sog. natürliche Personen, also Mitmenschen.
Die Sicherstellung von HÄMMERLE ist ein geeignetes Mittel, um Ihre Maschinen bzw. Ihre Anlagen beim Verdacht auf eine unrechtmäßige Nutzung oder den unrechtmäßigen Verkauf zurück in Ihren Besitz zu holen. Die Sicherstellung kommt vor allem infrage, wenn sich die Maschinen an einem Ort befinden, der außerhalb Ihrer Handlungsvollmacht liegt. Bei der Sicherstellung werden Ihre Anlagen an einen geeigneten Lagerort gebracht. Der Lagerort wird, ebenso wie der Transport und die ausführenden Organe, für jeden Fall individuell bestimmt. Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema.
Wir sperren Bieter-Accounts, wenn gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen wurde. Gründe hierfür können z.B. die Nichteinhaltung von Zahlungs- oder Abholfristen sein. Auch falsche bzw. fehlende Adressangaben oder Verwendung eines falschen Namens bzw. ungültigen E-Mailadresse können zu einer Sperrung führen. Rückfragen hierzu richten Sie bitte (inkl. Angabe Ihres vollständigen Vor- und Nachnamens und der Anschrift) schriftlich an: Haemmerle GmbH & Co. KG, Bichlmannstraße 8, 84174 Eching oder per E-Mail an registrierung@haemmerle.de. Bitte beachten Sie, dass wir telefonisch keinerlei Auskünfte zu gesperrten Bieter-Accounts geben.
Für den Abbau und den Transport Ihrer ersteigerten Posten sind Sie selbst verantwortlich. Bitte bringen Sie die dafür erforderlichen Werkzeuge, Hubgeräte, Transportmittel und Personen mit zur Abholung. Gerne benennen wir Ihnen Demontagefirmen oder Transportunternehmen, welche Sie mit der Abholung und/oder Demontage beauftragen können.
Sind für ein KFZ keine oder nur unvollständige Papiere vorhanden, erhalten Sie von uns bzw. unserem Auftraggeber eine schriftliche Verlusterklärung. Mit dieser können Sie die fehlenden Papiere bei der Zulassungsstelle beantragen.
An den in eine Mietsache eingebrachten Sachen des Mieters entsteht „automatisch“ zugunsten des Vermieters das Vermieterpfandrecht (§§ 562 ff. BGB). Er kann sich wegen seiner offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis aus den Pfandsachen befriedigen. Der Vermieter darf allerdings deshalb nicht einfach die Pfandsachen eigenmächtig wegnehmen und gar selbst verkaufen. Er muss dabei die gesetzlichen Regelungen beachten. Im Insolvenzverfahren ist der Insolvenzverwalter zur Verwertung der Sachen berechtigt. Er hat aber den Gläubiger aus dem eingezogenen Erlös im Wege >abgesonderter Befriedigung zu bedienen.
In der Regel stehen die Maschinen & Anlagen so vor Ort, wie sie bei der Stillegung hinterlassen wurden. Somit können sie noch mit den Versorgungsnetzen verbunden sein. Das trennen der Verbindung muss - außer bei Steckverbindungen oder Schnellkupplungen - von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Betriebsmittel wie Öl, Kältemittel usw. müssen vom Käufer mitgenommen und ordnungsgemäß entsorgt oder wiederverwendet werden. Auf Verlangen ist hier ein entsprechender Nachweis zu erbringen.
Sie möchten etwas versteigern? Wir kümmern uns sowohl um die Beschreibung als auch um die Vermarktung und um sämtliche weitere Schritte, die notwendig sind, um Ihre Objekte zu versteigern. Erfahren Sie hier mehr über HÄMMERLE als Vermarktungsexperte.
Als Verwertung wird die Veräußerung von Gegenständen bezeichnet, um daraus einen finanziellen Erlös zu erzielen. HÄMMERLE verwertet für Auftraggeber bestmöglich im Rahmen von internationalen Industrie- oder Insolvenzauktionen.
Wird ein Objekt unter dem vereinbarten Mindestpreis zugeschlagen, wurde „unter Vorbehalt" versteigert. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, ist der Höchstbieter für die Dauer der von uns gesetzten Frist an sein Gebot gebunden. In dieser Zeit prüfen wir, ob das Objekt von unserem Auftraggeber auch zu diesem niedrigeren Zuschlag freigegeben wird. Das Gebot erlischt, wenn der Bieter nicht innerhalb dieser Frist den vorbehaltlosen Zuschlag erhält. Eine Ausgabe der Ware kann jedoch immer erst nach dieser Abstimmung erfolgen.
Hier erfahren Sie alles wissenswerte zum Thema Warenbestandsanalyse.
Wir konnten Ihre Fragen nicht beantworten? Dann sind wir gerne persönlich für Sie da. Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder Kontaktformular.
Erfahren Sie hier alles rund um das Thema Wertermittlungen von Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fuhrpark, Maschinen und technischen Anlagen durch HÄMMERLE.
Gemäß unseren Online-Versteigerungsbedingungen sind Bieter an Ihr Gebot gebunden, bis es durch ein höheres Gebot erlischt. Ein Widerruf des Gebotes ist nicht möglich. Erfahren Sie hier mehr darüber warum ein Widerruf nach Zuschlagserteilung nicht möglich ist.
Alle Zuschlagspreise verstehen sich zuzüglich 18% Aufgeld und 19% Mehrwertsteuer. Alle Informationen zur Bezahlung und Zahlungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Unsere Dienstleistungen sind DIN EN ISO 9001:2015 vom TÜV Süd zertifiziert. Erfahren Sie hier mehr über das Thema Rating & Zertifizierung.
Müssen Positionen aus einer laufenden Auktion entfernt werden spricht man von zurückgezogenen Posten. Eine Gebotsabgabe auf diese Positionen ist nicht mehr möglich. Bereits abgegebene Gebote werden nicht berücksichtigt und es erfolgt kein Zuschlag für eine zurückgezogene Position. Die Position steht nicht mehr zum Verkauf. Das Entfernen von Positionen kann verschiedene Gründe haben. So wird z.B. eine Position zurückgezogen, wenn diese nicht mehr auffindbar ist oder Fremd- oder Drittrechte geltend gemacht wurden.
Den Zuschlag auf eine Position erhält grundsätzlich der Bieter mit dem höchsten Gebot. Die englische Auktion ist die bekannteste Form der Auktion. Dabei werden, von einem festgesetzten Mindestpreis ausgehend, aufsteigend Gebote abgegeben, bis kein neues Gebot mehr eintrifft. Der letzte Bieter erhält den Zuschlag. Eigene Zuschläge können Sie im eingeloggtem Zustand in Ihrer Zuschlagsliste einsehen. Wenn Sie bieten, können Sie Ihr Maximalgebot direkt eingeben. Wir erhöhen für Sie automatisch bis zu diesem Betrag wenn von einem Mitbieter Gebote abgegeben werden. So steigen Ihre Chancen auf einen Zuschlag und Sie müssen Ihr Gebot nicht manuell erhöhen.
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