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Sofern der Zuschlag bei einem Kraftfahrzeug unter Vorbehalt fällt, benötigen wir die Zustimmung des Sicherungsgläubigers (z.B. Kreditinstitut).
Der Kfz-Brief (ZLB II) kann erst nach Erhalt vom Sicherungsgläubiger dem Käufer übergeben werden. Dies kann unter Umständen bis zu 6 Wochen dauern.
Der Käufer ist für eine eventuelle Demontage der Ware, die Verpackung (z.B. Folie, Kartons etc.) und Verladung selbst verantwortlich. Das entsprechende Personal bzw. entsprechende Equipment (Werkzeug, Hubwagen etc.) ist selbst mitzubringen. Sollten Sie eine Spedition schicken, ist diese ebenfalls für die Demontage und Verladung zuständig. Eventuell vor Ort vorhandene Gabelstapler, Hubwagen etc die zur Veräußerungsmasse gehören, dürfen nur vom Käufer des Staplers (Eigentümer) genutzt werden.