11 Positionen
Der Käufer ist für eine eventuelle Demontage der Ware, die Verpackung (z.B. Folie, Kartons etc.) und Verladung selbst verantwortlich. Das entsprechende Personal bzw. entsprechende Equipment (Werkzeug, Hubwagen etc.) ist selbst mitzubringen. Sollten Sie eine Spedition schicken, ist diese ebenfalls für die Demontage und Verladung zuständig. Eventuell vor Ort vorhandene Gabelstapler, Hubwagen etc die zur Veräußerungsmasse gehören, dürfen nur vom Käufer des Staplers (Eigentümer) genutzt werden.
Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist sehr schmal. Die Positionen 5-8 sind zwingend zu demontieren. Auch bei den weiteren Positionen ist eine Demontage bzw. Zerlegung für die Verbringung nicht ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich dazu geraten, den Besichtigungstermin wahrzunehmen, um die Abholung käuferseits koordiniert zu planen.