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Posten Deckenlampen & Leuchter

90552 Rothenbach, Salzbacher Straße 28  

Zuschläge am Mittwoch, 24. März 2021 ab 09:12  | Auktion beendet

Auktion beendet | Online-Auktion

Auktionsnummer: 4636

Namens und im Auftrag unseres Auftraggebers versteigern wir einen vormaligen Lagerbestand an Deckenlampen & Leuchten zzgl. div. Dekoartikel als Gesamtposten zu einer Hand

 Auflistung der Gegenstände

Versteigerungsbedingungen

Namens und im Auftrag unseres Auftraggebers versteigern wir einen vormaligen Lagerbestand an Deckenlampen & Leuchten zzgl. div. Dekoartikel als Gesamtposten zu einer Hand:
Nach diesseitiger Kenntnis handelt es sich um den Warenvorrat eines entsprechenden Versandhändlers. Der Gesamtbestand umfasst nach Angaben unseres Auftraggebers ca. 150 Paletten, der größte Anteil des Gesamtumfanges ist hierbei sortenrein auf Standardpaletten gepackt. Die sortenrein gepackten Paletten sind bereits inventarisiert worden, eine entsprechende Aufstellung ist in der anliegenden tabellarischen Zusammenstellung zu finden. Hinzu treten noch diverse, nicht sortenrein gepackte Paletten mit div. Deckenlampen sowie sonstigen Dekoartikeln, Wandschmuck etc.. Der Verkauf lautet auf vollständige Abnahme des Gesamtpostens.

Die Versteigerungssachen/ Warenbestand können zu den angegebenen Zeiten besichtigt werden, wir raten zur Besichtigung und Inaugenscheinnahme ausdrücklich an.

Alle Angaben zu Gattung, Mengen u.Ä. der Versteigerungssachen beruhen allein auf den Angaben unseres Auftraggebers, eine Gewähr seitens der Hämmerle GmbH & Co. KG wird nicht übernommen.

Die Versteigerung erfolgt im Auftrag des vormaligen Vermieters der Lagerflächen im Zuge eines Pfand- und Selbsthilfeverkaufs, bitte beachten Sie hierzu sowie zu den notwendigen Vorbehalten im Zuge der derzeitigen Covid-19-Pandemie unsere nachfolgenden Bestimmungen & Rechtshinweise:


Bestimmungen zum Pfandverkauf, Infektionsschutz- & Hygienekonzept sowie allg. Rechtshinweise:

1. Anzuwendendes Recht, Versteigerungsgrund/ -befugnis & Online-Verfahren:

Die Versteigerung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers und u.a. aus Gesichtspunkten des Vermieterpfandrechts sowie des Selbsthilfeverkauf auf Grund eines Annahmeverzuges; §§ 1228, 1235 Abs. 1; § 383 Abs. 1 BGB. Die Versteigerung richtet sich nach deutschem Recht sowie – sofern nachfolgend nicht ergänzend bestimmt - den Internet-Versteigerungsbedingungen für Verbraucher bzw. Unternehmer (AGB) der Hämmerle GmbH & Co. KG.

Nach Auffassung der zuständigen Behörde dürfen nach den zwingenden Bestimmungen der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) derzeit keine Präsenzversteigerungen am Lagerstandort durchgeführt werden. Gleichwohl bleibt die Dringlichkeit der Interessen der beteiligten Parteien weiterhin bestehen. Die Auswirkungen der Pandemielage dürften auf den voraussichtlichen Erfolg und Erlös einer Präsenzveranstaltung ohnehin mindernd wirken, so dass nach billigem Ermessen deren Durchführung nicht mehr den Interessen der beteiligten Parteien entsprechen kann. Ein weiteres Zuwarten erscheint den Parteien daneben ebenso unzumutbar, zudem besteht zwischen den Parteien ohnehin eine vertragliche Vereinbarungen, die Abweichungen vom Verkaufsweg der öffentliche Versteigerungen zulassen.

Zur Wahrung der Interessen aller Beteiligten sowie zur Gewährleistung der transparenten Preisermittlung hat sich der Auftragnehmer entschieden, die öffentliche Versteigerung i.S.d. § 383 BGB im Zuge eines Onlineverfahrens vorzunehmen. Die Versteigerung richtet sich insofern nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Pfandverkauf gem. §1204-1259 BGB, insb. §§ 1235 ff. BGB.

Der Vollständigkeit halber weisen darauf hin, dass auch eine Veräußerung durch einen Gerichtsvollzieher digital über die gemeinsame Versteigerungsplattform der Länder “Justiz Auktion“ hätte erfolgen können (u.a. etwa aus § 885 Abs. 4 ZPO), wobei die Versteigerungssystematik, Versteigerungsbedingungen und verwendete Versteigerungssoftware der Onlineversteigerungen der Hämmerle GmbH & Co. KG denjenigen der Plattform “Justiz Auktion“ im Wesentlichen entsprechen.

Die Online-Versteigerung erfolgt über die Hämmerle GmbH & Co. KG (Versteigerungsunternehmen) und wird durch den öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer Peter Hämmerle (Versteigerer) geleitet, Ort der Zuschlagserteilung ist der gemeinsame Geschäftssitz von Versteigerungsunternehmen und Versteigerer in 84174 Eching b. Landshut, Bichlmannstraße 6.

Das Verfahren der Online-Versteigerung ist öffentlich und für jedermann zugänglich; Gebote können während der Versteigerungslaufzeit auch fernmündlich, fernschriftlich oder durch persönliches Vorstellen am Versteigerungsort abgegeben werden. Die Kontaktdaten des Versteigerungsunternehmens finden Sie hier: https://www.haemmerle.de/de/Impressum. Der Versteigerer behält sich aber vor, die Teilnahme an der Versteigerung sowie die Erteilung von Zuschlägen von einer Registrierung des Bieters und/ oder der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung/ Kaufpreishinterlegung abhängig zu machen.

Angebot und Zuschlagserteilung erfolgen zunächst unter Vorbehalt, insbesondere dem Fortbestehen und der Durchsetzbarkeit des Pfandrechtes sowie den aktuellen Erforderlichkeiten des Infektionsschutzes.

Der Zuschlag erfolgt ausschließlich gegen Höchstgebot; die Zuschläge werden allein durch den öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer erteilt.

2. Gewährleistung:

Sämtliche Angaben der Versteigerungsausschreibung/ Onlinekatalogs dienen rein der Identifizierbarkeit der jeweiligen Versteigerungssachen, eine Beschreibung oder Zusicherung von Zustands- oder Beschaffenheitsmerkmalen wird hierdurch ausdrücklich nicht abgegeben.

Eine Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel der Versteigerungssachen wird seitens des Auftraggebers, des Versteigerers sowie des Versteigerungsunternehmens ausgeschlossen.

Es gelten die Versteigerungsbedingungen (AGB) der Hämmerle GmbH & Co. KG sowie die gesetzlichen Vorschriften zu öffentlichen Versteigerungen, insbesondere gem. §§ 445, 1242 BGB.

3. Kaufpreiszahlung:

Die Kaufpreiszahlungen aus verbindlich erteilten Zuschlägen werden sofort fällig und sind am Sitz des Versteigerers vorbehaltlich der Bestimmungen des GWG in bar zu leisten oder auf einem durch diesen zu benennenden Verfahrenskonto zur Anweisung zu bringen.

Die Veräußerung der Pfandsachen steht für die Fälle einer nicht rechtzeitigen Kaufpreiszahlung unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Verwirkung sämtlicher Rechte des Käufers gem. § 1238 Abs. 2 BGB.

Eigentums- und Gefahrenübergang richten sich nach den Versteigerungsbestimmungen (AGB) der Hämmerle GmbH & Co. KG. Die Herausgabe des jeweiligen Versteigerungsguts erfolgt in jedem Falle erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung.

4. Besonderheiten und Änderungen im Zuge der COVID-19-Pandemie:

Unter Einhaltung aller notwendigen Vorkehrungen des Infektionsschutzes besteht grundsätzlich eine Gelegenheit zur Besichtigung. Um größere Personenansammlungen wirksam zu vermeiden, kann aber die Vereinbarung persönlicher Besichtigungszeiten notwendig werden. Näheres ist der anliegenden Versteigerungsbekanntmachung zu entnehmen.

Die Kaufinteressenten und Zuschlagskäufer sind im Rahmen jedweden persönlichen Erscheinens – insbesondere bei Besichtigung und Abholung – dazu verpflichtet, die jeweils geltenden Bestimmungen zum Infektionsschutz - wie u.a. der sog. Maskenpflicht, Abstandsregeln und Beschränkung von Personenzahlen - einzuhalten!

Der Versteigerer und das Versteigerungsunternehmen behalten es sich ausdrücklich vor, auf Grund von Verfügungen und Anordnungen der öffentlichen Hand oder aus sonstigen Erwägungen des Infektionsschutzes heraus Änderungen oder Ergänzungen der Versteigerungsbedingungen vorzunehmen. Jegliche Veränderungen oder Neugestaltungen werden u.a. auf diesem Internetauftritt/ Versteigerungsplattform veröffentlicht und gelten jeweils ab dem Veröffentlichungszeitpunkt; ggf. schon ermittelte Zuschlagskäufer werden hierüber gesondert und direkt benachrichtigt.

Ferner behalten es sich Versteigerer und Versteigerungsunternehmen im Rahmen der Besichtigungs-, Abholungs- sowie sonstiger persönlicher Termine vor, weitergehende Verhaltensregeln oder Maßgaben – auch kurzfristig vor Ort - noch zu bestimmen.

Wir weisen rein vorsorglich darauf hin, dass im Rahmen persönlicher Terminswahrnehmungen, insbesondere bei Besichtigungen und Abholungen, aus Gesichtspunkten des Infektionsschutzes auch erhebliche Verzögerungen eintreten können – bitte beachten Sie hierzu die Bestimmungen unseres aktuellen Infektionsschutz- und Hygienekonzeptes sowie dortigen allgemeinen Hinweise hier: https://www.haemmerle.de/de/Ankuendigungen/News/1218/covid19_informationen_zu_unseren_besichtigungs-_und_abholungsterminen

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