1 Stück Posten 3 Stück gebrauchte Zapfsäulen einer Tankstelle , Posten über 3 Stück gebrauchte Tankstellen-Zapfsäulen für Benzin- und Dieselkraftstoffe, Hersteller vermutl. "Tokheim", bisherige Gebrauchsdauer und Gebrauchsweise unbekannt, Typenschilder & Zustand gem. anliegender Lichtbilder, Funktions- und Gebrauchsfähigkeit ausdrücklich unbekannt, ungeprüft und ohne jedwede Gewähr! Zuschlag zunächst unter Vorbehalt
mehrzzgl. Aufgeld und Mwst.
Namens, im Auftrag und auf Rechnung des Pfandgläubigers verkaufen wir im Zuge einer
öffentlichen Online-Versteigerung
freibleibend ab Lagerstandort in 01665 Diera-Zehren, OT Obermuschütz
allein gegen Höchstgebot
insgesamt 3 Positionen gem. anliegendem Online-Katalog zu den nachfolgenden:
Verkaufsbestimmungen:
- Zuschlag zunächst nur unter Vorbehalt -
Der Pfandverkauf richtet sich nach deutschem Recht (insbesondere §§ 1204 – 1259 BGB) und wird durch den öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer Peter R. Hämmerle geleitet und vorgenommen (auch: “Versteigerer“).
Diese Verkaufsausschreibung stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an Bieter/ Interessent dar, Gebote auf die Positionen abzugeben.
Es gelten die Verkaufs- und Versteigerungsbestimmungen (AGB) der Hämmerle GmbH & Co. KG
sowie nachfolgende Bestimmungen & Hinweise:
1. Pfandrecht, Zuschlagserteilung & Kaufpreiszahlung:
Das Pfandrecht folgt aus § 592 BGB, Verpächterpfandrecht. Der Pfandschuldner betrieb am gegenständlichen Standort bislang einen Tankstellenbetrieb.
Zum Pfandverkauf gelangt nun die dortige Tankausstattung bzw. das Tankequipment. Dabei erfolgte ausdrücklich keine nähere Inaugenscheinnahme, Prüfung, Funktionstest o.Ä. – die Pfandsachen werden ohne jedwede Gewährleistung so versteigert, wie diese derzeit stehen oder liegen.
Der Verkauf erfolgt zunächst unter Vorbehalt, insbesondere Bestand und Durchsetzbarkeit des Pfandrechtes.
Noch vorbehaltlich erklärte Zuschläge werden gem. den Bestimmungen der AGB der Hämmerle GmbH & Co. KG erst mit weitergehender Erklärung des Versteigerers verbindlich.
Die Kaufpreiszahlungen aus verbindlich erteilten Zuschlägen werden sofort fällig und sind auf ein durch den Versteigerer zu benennendes Projekt-/ Verfahrenskonto zur Anweisung zu bringen.
Der Verkauf der Pfänder steht für die Fälle einer nicht rechtzeitigen Kaufpreiszahlung unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Verwirkung sämtlicher Rechte des Käufers gem. § 1238 Abs. 2 BGB.
Der Versteigerer behält es sich i.Ü. für den Fall einer erloschenen Durchsetzbarkeit des Pfandrechtes weitergehend vor, den Verkauf insgesamt oder nur einzelner Positionen vorrübergehend auszusetzen oder endgültig ohne Zuschlagserteilung zu beenden/ zurückzuziehen.
Der Vertragsschluss erfolgt mit Zuschlagserteilung durch den Versteigerer, ausweislich der Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen (AGB) der Hämmerle GmbH & Co. KG werden dabei der auftraggebende Pfandgläubiger (als eigentlichen Verkäufer) sowie der Zuschlagskäufer zu Parteien des entsprechenden Kaufvertrages; die Hämmerle GmbH & Co. KG sowie der Versteigerer agieren rein als Vermittler, jedoch nicht Veräußerer.
2. Demontage & Abholung:
Der Verkauf lautet auf Demontage, Abholung und Verbringung durch die jeweiligen Zuschlagskäufer längstens binnen 10 Werktage ab Zuschlagserteilung.
Im Rahmen der Demontage und Abholung der Verkaufspositionen sind die dabei ggf. einschlägigen regulatorischen oder genehmigungsrechtlichen Erfordernisse allein durch die Zuschlagsläufer zu gewährleisten. Etwaige Restinhalte der Positionen/ Verkaufssachen – insbesondere flüssige Kraftstoffreste – sind durch die Zuschlagskäufer ebenfalls zu verbringen bzw. selbstständig und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechend zu entsorgen. Auf Verlangen des Versteigerers sind entsprechende Nachweise vorzubringen.
3. Gewährleistungsausschluss:
Sämtliche Angaben der Verkaufsausschreibung/ Onlinekatalogs dienen rein der Identifizierbarkeit der jeweiligen Pfänder/ Verkaufssachen, eine Beschreibung oder Zusicherung von Zustands- oder Beschaffenheitsmerkmalen wird hierdurch ausdrücklich nicht abgegeben.
Eine Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel der Pfänder/ Verkaufssachen wird seitens des Auftraggebers, des Versteigerers sowie der Hämmerle GmbH & Co. KG ausgeschlossen.
Interessenten bzw. Bietern steht es ausdrücklich frei, die Beschaffenheit der gegenständlichen Positionen noch vor Abgabe eines Gebotes persönlich in Augenschein zu nehmen. Hierzu kann entsprechende, ggf. auch kurzfristige Terminierung über unser Haus erfolgen.
Neben den AGB der Hämmerle GmbH & Co. KG gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Pfandverkauf.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuge eines Pfandverkaufs der Erwerber gem. § 1242 Abs. 1 BGB die gleichen Rechte erwirbt, wie wenn er die Sache von dem Eigentümer, mithin vom Pfandschuldner erworben hätte.
gez.
DER VERSTEIGERER
Peter R. Hämmerle
öffentlich bestellter & vereidigter Versteigerer
1 Stück Posten 3 Stück gebrauchte Zapfsäulen einer Tankstelle , Posten über 3 Stück gebrauchte Tankstellen-Zapfsäulen für Benzin- und Dieselkraftstoffe, Hersteller vermutl. "Tokheim", bisherige Gebrauchsdauer und Gebrauchsweise unbekannt, Typenschilder & Zustand gem. anliegender Lichtbilder, Funktions- und Gebrauchsfähigkeit ausdrücklich unbekannt, ungeprüft und ohne jedwede Gewähr! Zuschlag zunächst unter Vorbehalt
mehrDer Zuschlag für diese Position fällt unter Vorbehalt der Zustimmung des Auftraggebers. Sie erhalten binnen 10 Tagen einen rechtswirksamen Zuschlag oder eine Ablehnung. Solange, sind Sie als Bieter an Ihr Gebot gebunden.
Postennummer: 000100263Kategorie: Betriebs & Geschäftsausstattung
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