Das Thema mit dem Zoll: Industriemaschinen ins Ausland exportieren
Die deutsche Wirtschaft „lebt“ vom Exportgeschäft, seit Jahren schon steigt die Summe der exportierten Waren und Güter. Da unser Land gleichzeitig wesentlich weniger importiert, entsteht ein sogenannter Leistungsbilanzüberschuss. Ein Faktor, der von vielen Ländern relativ kritisch gesehen wird, sich jedoch mit politischen Mitteln nur unzureichend handhaben lässt. Schließlich ist ein florierendes Exportgeschäft auch das deutlichste Zeichen für eine funktionierende, wettbewerbsfähige Volkswirtschaft.
Was aber gilt, wenn man als Unternehmer selbst auf ausländischem Terrain aktiv werden möchte und plant, Industriemaschinen ins Ausland zu exportieren? Ist das einfach so möglich oder erfordert dies den berühmt-berüchtigten „Bürokratiewulst“, über den sich Unternehmer so häufig beklagen? HÄMMERLE zeigt die Grundzüge des Exportgeschäfts auf und fokussiert sich dabei vor allem auf Regelungen des Zolls.
Exporte können grundsätzlich erlaubnisfrei durchgeführt werden
Als Unternehmer gibt es immer wieder Situationen, die sozusagen „Neuland“ darstellen und es erforderlich machen, die betreffenden Gesetze, Verordnungen und Regulierungen zu berücksichtigen. Was beispielsweise dann wichtig ist, wenn Industriemaschinen verkauft und ins Ausland exportiert werden sollen. Der Vorteil besteht aber zunächst in dem Umstand, dass bei Ausfuhren in Länder der EU keine besonderen zollrechtlichen Vorschriften einzuhalten sind. Die EU bildet demnach eine Zollunion, die auf eine der Grundfreiheiten des Gemeinsamen Binnenmarktes zurückzuführen ist. Danach ist der freie Austausch von Gütern und Dienstleistungen ebenso Voraussetzung wie die Personenfreizügigkeit, die es uns erlaubt, in jedem Land der EU ansässig zu sein.
Generell gilt: Jedes Unternehmen mit Exportanteil in Drittländer, also in Nicht-EU-Länder, benötigt von Beginn an eine sog. EORI-Nummer. Sie ist auf der zu erstellenden Ausfuhranmeldung anzugeben. Diese ist zwingend vorgeschrieben ab einem Warenwert von 1.000 EUR bzw. einem Gewicht von mehr als 1.000 Kilogramm. Unternehmen, die keine Anbindung an das ATLAS-Zollsystem haben, empfiehlt sich die Beauftragung eines externen Dienstleisters. Dieser regelt sämtliche Zollformalitäten beim Verkauf von Industriemaschinen, Anlagen und Co., die für Drittländer bestimmt sind.
Rechtfertigt der Aufwand in Bezug auf Zoll-Regularien den Verkauf in Drittländer?
Oftmals verläuft ein klassischer Verkaufsprozess eher langwierig, bevor es überhaupt nach Preis- und Lieferverhandlungen zum endgültigen Vertrag kommt. Das bindet nicht nur personelle und finanzielle Kapazitäten, sondern geht auch mit etwaigen Fehlerquellen und potenziell nachteiligen Ergebnissen einher. Schließlich kann sich dadurch der Verkauf von Industriemaschinen verzögern, da gepachtete Werkshallen nicht zeitnah geräumt werden können, was wiederum den Erlös schmälert. Zudem gibt es je nach Art des zu exportierenden Gutes gewisse Risiken beim Transport oder es kann bereits bei der Demontage vor Ort zu Schäden kommen. Es ist daher immer gut abzuwägen, in welcher Form der Verkauf von Industriegütern erfolgen sollte.
Empfehlenswert ist in diesem Zuge eine Industrieversteigerung mit HÄMMERLE, einem der führenden Verwerter im deutschsprachigen Raum. Der Vorteil einer Auktion liegt u.a. darin, dass…
Ein Verkauf von Industriemaschinen mittels einer Auktion bietet sich in jedem Fall an, da die Verwertung ohne hohen Vermarktungsaufwand seitens des Unternehmens möglich ist und sich erfahrungsgemäß teils deutlich überdurchschnittliche Verwertungserlöse erzielen lassen. Schließlich besteht bei einem klassischen Verkauf immer auch das Risiko, dass der Verhandlungspartner kurz vor Abschluss „abspringt“ und damit alle Bemühungen im Sand verlaufen.
Industriemaschinen ohne Aufwand mit dem Zoll verkaufen
Beim direkten Verkauf von Industriegütern müssen Exporteure nicht bloß inländische Zollbestimmungen beachten, sondern unter Umständen auch verschiede Einfuhrnebenabgaben je nach Land entrichten. Darunter fallen u.a. Zölle und die Einfuhrumsatzsteuer, aber auch spezielle Abfertigungsgebühren sowie Steuern sind möglich. All das kann nur bedingt auf den Verkaufspreis der Ware aufgeschlagen werden, sodass Aufwand und Belastung effektiv den Erlös minimieren.
Setzen Sie stattdessen auf eine Versteigerung von Industrieanlagen und -maschinen, die Ihnen als Verkäufer einen Ausschluss von Gewährleistungs- und Garantiezusagen ermöglicht und somit den Verkauf deutlich einfacher handhabbar macht.
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Autor: HÄMMERLE