Was sind die Ziele eines Insolvenzverfahrens?
Die Insolvenz kann für Unternehmen unter Umständen eine Chance darstellen. Was genau die Ziele des Insolvenzverfahrens sind, erklärt dieser Artikel ►
Ziele des Insolvenzverfahrens
Gerät ein Unternehmen in eine Krise, muss häufig Insolvenz angemeldet werden. Wir von HÄMMERLE informieren Sie über die Ziele des Insolvenzverfahrens, das für ein Unternehmen unter Umständen auch eine Chance darstellen kann. Beim Amtsgericht kann im Fall der Zahlungsunfähigkeit, der Überschuldung und der drohenden Zahlungsunfähigkeit Insolvenz beantragt werden. Jedes Insolvenzverfahren ist individuell, doch alle folgen einem bestimmten Ablauf. Das Ziel eines Insolvenzverfahrens bleibt immer, die wirtschaftlichste Lösung für ein Unternehmen zu finden.
Befriedigung der Gläubiger
Zu den primären Zielen des Insolvenzverfahrens gehört es, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, also auszubezahlen. Dies kann durch eine Verteilung des Vermögens des Schuldners passieren oder dadurch, dass durch bestimmte Maßnahmen versucht wird, die Firma zu erhalten (vgl. § 1 InsO). Die Ziele des Insolvenzverfahrens belaufen sich darauf, die Gläubiger zu befriedigen und das Kapital eines Unternehmens möglichst effizient zu verwerten. Dies bedeutet, dass es nach der Anmeldung einer Insolvenz zwei Möglichkeiten gibt: Die Auflösung des Unternehmens und die Auszahlung der Gläubiger oder der Versuch der Sanierung, der einen nachhaltigen Weg aus den Schulden bieten und neue Gewinne einbringen soll. Es wird in jedem Fall nach der „wirtschaftlichsten“ Lösung gesucht. In manchen Fällen lohnen sich Sanierungskosten, wenn die Firma danach wieder Einnahmen machen kann.
Ziele des Insolvenzverfahrens:
- Auflösung des Unternehmens
- Sanierungsmaßnahmen
Sollten Sie Fragen hierzu haben, nehmen Sie gerne einfach Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Insolvenzverfahren und Verwaltung des Vermögens
Wird ein Insolvenzverfahren durch das jeweils zuständige Amtsgericht eröffnet, bedeutet dies im Regelfall, dass der Geschäftsführer die Befugnis verliert, über das Vermögen des Unternehmens zu verfügen. Stattdessen wird ein Insolvenzverwalter ernannt. Dieser prüft nun zum einen, ob die Firma durch Sanierungen wieder Liquidität erreichen kann und kümmert sich um die weitere Verwaltung des Vermögens. Sonderfall: Besteht ein Unternehmen auf Eigenverwaltung, bleibt der Geschäftsführer während des Insolvenzverfahrens handlungsfähig. Er trifft also nach wie vor Entscheidungen. Dies kann sinnvoll sein, geht aber auch mit einem erhöhten Risiko für den Geschäftsführer einher, da er in diesem Fall mit seinem Privatvermögen haftet.
Verwaltung des Vermögens durch:
- Insolvenzverwalter oder
- Eigenverwaltung mit Geschäftsführerhaftung
Ziele des Insolvenzverfahrens: Befriedigung der Gläubiger eines Unternehmens
Beim Verfahren durch einen Insolvenzverwalter bleibt es dessen Aufgabe, das Vermögen des Unternehmens zu verwerten und an die Gläubiger zu verteilen, wenn eine Rettung der Firma nicht mehr möglich sein sollte. Gelangt er oder sie nach gründlicher Prüfung des Unternehmens zu diesem Schluss, wird Kapital in Form von Sachgegenständen und immateriellen Vermögenswerten liquidiert. Die Kosten, die durch das Insolvenzverfahren entstehen, werden dabei im Voraus abgezogen. Es gehört zu den Zielen des Insolvenzverfahrens, das Vermögen des Unternehmens dabei bestmöglich zu verwerten.
Maßnahmen des Insolvenzverfahrens
Die Ziele des Insolvenzverfahrens sind somit geklärt. Die Insolvenz frühzeitig zu beantragen, gehört dabei zu den wichtigsten Pflichten der Geschäftsführung. Auch wenn niemand hofft, dass der Fall einmal eintritt, ist das Insolvenzverfahren eine Hilfestellung für Unternehmen, die in eine Krisensituation gerutscht sind. In manchen Fällen, insbesondere dann, wenn wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenz beantragt wurde, kann es noch zu Unternehmenssanierungen kommen, die das Unternehmen eventuell retten können.
Für den Fall, dass ein Unternehmen aufgelöst werden muss, dient der Insolvenzverwalter auch als Berater und übernimmt Aufgaben zur Schadensbegrenzung. Er kümmert sich um den geregelten Ablauf und verwaltet das restliche Vermögen des Schuldners, um Gläubiger auszuzahlen. Ziele des Insolvenzverfahrens bleiben die Befriedigung der Gläubiger und eine bestmögliche Verwertung des Unternehmensvermögens. Die Leistungen von uns von HÄMMERLE finden Sie auf unserer Homepage. Eine unserer Leistungen sind zum Beispiel Warenbestandsanalysen.
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Author: HÄMMERLE