Tipps für die erste Industrieversteigerung als Bieter
Industrieversteigerungen, wie sie HÄMMERLE als eine der größten Verwertungsgesellschaften Deutschlands regelmäßig durchführt, sind ein probates Mittel zur effizienten, kostengünstigen und sicheren Beschaffung von Maschinen, Werkzeug sowie Betriebsmitteln aller Art. Doch gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Privatleute, die als Bieter zum ersten Mal an einer Insolvenzversteigerung teilnehmen möchten, wissen nur grob über die wesentlichen Grundlagen, Bedingungen und Besonderheiten eines solchen Auktionsverfahrens Bescheid.
HÄMMERLE gibt daher praktische Tipps sowie Empfehlungen, um im Vorfeld einer Industrieversteigerung die nötigen Vorbereitungen vorzunehmen und sich optimal auf das Bieterverfahren einzustellen.
Die wichtigsten Facts rund um die Teilnahme als Bieter
Der überwiegende Anteil der Industrie- und Insolvenzversteigerungen findet bei HÄMMERLE über unsere hauseigene Industrieversteigerungsplattform statt – online, SSL-verschlüsselt sowie auf Basis einer vorherigen Registrierung und Freischaltung. Die Registrierung ist grundsätzlich kostenfrei, jedoch gelten je nach Art des Bieters (Unternehmer oder Verbraucher) andere AGB. Neben der Datenschutzerklärung haben wir die Versteigerungsbedingungen sowohl für Internet- als auch für Präsenzauktionen hinterlegt.
Damit Sie eine grobe Einteilung vornehmen können, wie der Ablauf einer Insolvenzversteigerung bei HÄMMERLE aussieht, geben wir Ihnen im Folgenden eine kompakte Darstellung:
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Mit Ausnahme des „Zuschlags unter Vorbehalt“ Da dieser Zuschlag unter der Bedingung der Zustimmung des Sicherungsgebers oder Eigentümers erteilt wird, informiert HÄMMERLE binnen fünf bis zehn Tage nach Abschluss der Auktion darüber, ob hier ein rechtsverbindlicher Kauf zustande gekommen ist (vgl. § 168 Ins). Sie sind als Bieter jedoch so lange an Ihr Gebot gebunden.
“no limits“ – Nicht immer eine gute Idee: Online können Sie über Ihr HÄMMERLE Bieterkonto wahlweise von Beginn an ein Maximalgebot eingeben, sodass ein Biet-Agent für Sie automatisch in den jeweiligen Biet-Schritten bis zur Höchstsumme setzt. Auch bei einer Präsenzversteigerung sollten Sie Ihre Limits bereits notiert haben, denn hier geht es oft besonders schnell.
Weitere Kostenfaktoren und Zahlungsmodalitäten sollten Bieter im Vorfeld der Auktion kennen
Da bei Industrieauktionen Objekte verschiedenster Größe zur Versteigerung kommen, wird in vielen Fällen davon abgesehen, Präsenzversteigerungen durchzuführen. Potenzieller Käufer sollten deshalb insbesondere Abholung, Personal- und Transportkosten einkalkulieren, bevor Sie ein Gebot in Ihrem Sinne platzieren. Erst nach vollständigem Forderungsausgleich (Rechnung kommt in digitaler Form per E-Mail) sind Sie dazu berechtigt, erworbene Objekte an den aus der Auktionsbeschreibung ersichtlichen Abholterminen entgegenzunehmen. Sehen Sie sich daher vorab genau die Zahlungs- und Übergabemodalitäten an, um bei Bedarf bereits im Vorfeld mit HÄMMERLE in Kontakt zu treten und ggfs. eine Abholung oder einen Transport nach Ihren Vorstellungen zu vereinbaren.
Auf alle Zuschlagspreise müssen Sie grundsätzlich noch 18 Prozent Aufgeld sowie 19 Prozent Mehrwertsteuer aufrechnen. Da das Aufgeld ebenso der Mehrwertsteuer unterliegt, müssen Sie auf den Zuschlagspreis im Standardfall deshalb 39,85 Prozent hinzurechnen.
Wichtig: Die ordnungsgemäße Demontage, Abholung und Transport liegen im Verantwortungsbereich des Käufers. Deshalb sollten Sie entweder die nötigen Ressourcen dafür haben oder eine professionelle Demontagefirma beauftragen, um den reibungslosen Übergang sicherzustellen. Eine reine Transportfirma ist in den meisten Fällen nicht ausreichend, da Maschinen und Anlagen im Regelfall demontiert und für den Abtransport vorbereitet werden müssen.
Wir empfehlen deshalb in jedem Fall vor Abgabe eines Gebotes, den Besichtigungstag wahrzunehmen und sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen.
Bei Insolvenzversteigerungen gibt es keine Rückgabemöglichkeiten
HÄMMERLE kann keine Funktionsgewährleistung geben, sondern gibt Angaben zu Maßen, Gewicht, Baujahr und dergleichen stets nur nach bestem Wissen und Gewissen. Es gilt: „Gekauft wie besichtigt“, es gibt also keine Rückgabemöglichkeit. Sie können sich jedoch im Rahmen des Besichtigungstermins ein Bild von dem Objekt machen. Insolvenzversteigerungen in unserem Hause fallen nicht unter den Anwendungsbereich der §§ 312 b, c.
Tipp: Über unseren Auktionskalender sowie stets auch in den Auktionsdetails finden Sie einen festgelegten Zeitraum, in dem eine Besichtigung möglich ist. Fehlen diese Angaben, geben wir Ihnen auf Nachfrage gerne Auskunft darüber. Nehmen Sie diese Chance in jedem Fall wahr, denn nur so lassen sich wesentliche Aspekte besser planen und für spätere Gebote berücksichtigen.
Zusammenfassung der wichtigsten Tipps für Bieter
Bitte lesen Sie sich vor Gebotsabgabe die angegebenen Hinweise, Bedingungen und Termine zur jeweiligen Auktion genau durch.
- Achten Sie auf den Standort der jeweiligen Auktion/Position.
- Denken Sie bei der Platzierung Ihrer Gebote an zusätzliche Kosten wie Aufgeld & MwSt.
- Berechnen Sie etwaige Kosten, die Ihnen für die Abholung und Demontage entstehen mit ein.
- Sie selbst sind für die Abholung und etwaige Demontagen verantwortlich.
- Beachten Sie die ausgeschriebenen Termine. Positionen können nur an diesen Terminen herausgegeben oder besichtigt werden.
- Keine Gewährleistung. Keine Garantie. Sie kaufen wie es steht und liegt.
Sie haben weitere Fragen zu unseren Auktionen? Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder rufen Sie uns an.
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Author: HÄMMERLE